Übergang Bachelor - Master
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(Informationen, Beratung & Feedback)
Fachschaft Sonder- und Rehabilitationspädagogik
Übergang Bachelor - Master
Im Prozess des Übergangs vom Bachelor- in ein Masterstudium sind
- die Bewerbungsfristen und
- die Zugangsvoraussetzungen
zu beachten.
Am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik werden zwei weiterführenden Masterstudiengänge angeboten:
Master of Education Sonderpädagogik (Berufsziel: Lehramt für Sonderpädagogik)
Bewerbungsfrist: i. d. R. 1.06. – 15.08.
Zugangsvoraussetzungen (gemäß Zugangsordnung):
Voraussetzung für den Zugang ist ein Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang.
Fachlich geeignet ist ein vorangegangenes Studium der Sonderpädagogik in Kombination mit einem Unterrichtsfach gemäß der Nds. MasterVO-Lehr, wenn es die folgenden lehramtsbezogenen Zugangsvoraussetzungen vermittelt hat:
- insgesamt mindestens 45 Leistungspunkte in Fachwissenschaft und Fachdidaktik zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen, davon mindestens 6 Leistungspunkte in Fachdidaktik/Vermittlung und
- insgesamt mindestens 27 Leistungspunkte in Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Unterrichtsfaches, davon mindestens 6 Leistungspunkte in Fachdidaktik/Vermittlung und
- mindestens 63 Leistungspunkte in Bildungswissenschaften einschließlich eines erfolgreich absolvierten sonderpädagogischen Sozialpraktikums sowie ein erfolgreich absolviertes sonderpädagogisches Schulpraktikum nach Maßgabe der für den jeweiligen grundständigen Studiengang der gewählten Fächerkombination einschlägigen Prüfungsordnung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und
- eine Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) im Umfang von mindestens 11 Leistungspunkten.
- Bei einer Fächerkombination mit Geographie mindestens 30 Leistungspunkte in Fachwissenschaft und Fachdidaktik, davon mindestens 6 Leistungspunkte in der Fachdidaktik und mindestens 24 Leistungspunkte in der Fachwissenschaft.
Eine vorläufige Zulassung ist (gemäß Zugangsordnung) möglich, wenn…
a) der Bachelorabschluss oder ein diesem gleichwertiger Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, jedoch nicht mehr als 30 Leistungspunkte von der Gesamtleistungspunktzahl fehlen und zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss oder ein diesem gleichwertiger Abschluss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters dieses Masterstudiengangs nachgewiesen wird,
und/oder
b) für die fachliche Eignung des vorangegangenen Studiums bestimmte Inhalte im Umfang von nicht mehr als 30 Leistungspunkten fehlen.
Informationen zum Studiengang Master of Education Sonderpädagogik
Master of Arts Rehabilitationspädgogik (Außerschulisches Berufsziel)
Bewerbungsfrist: i. d. R. 01.06. – 15.07.
Zugangsvoraussetzungen (gemäß Zugangsordnung):
- Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in Sonderpädagogik und/oder Pädagogik und/oder Erziehungswissenschaften im Umfang von mind. 60 KP oder ein vergleichbares fachlich geeignetes Studium,
- mindestens 9 Kreditpunkte in quantitativen und/oder qualitativen Forschungsmethoden.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt auf i. d. R. 25 Studienplätze.
Zugang zum Masterstudiengang ohne Bachelorabschluss
In beiden Masterstudiengängen (M.Ed. Sonderpädagogik und M.A. Rehabilitationspädagogik) ist eine vorläufige Zulassung möglich, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) bereits Bachelormodule im Umfang von mind. 150 KP absolviert wurden und die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt sind, kann eine vorläufige Zulassung erfolgen.
Im Fall einer vorläufigen Zulassung ist der Bachelorabschluss bis zum Ende des 1. Mastersemesters (also spätestens am 31.3. des Folgejahres) nachzureichen.