Anrechnung von Studienleistungen und beruflichen Kompetenzen
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Koordinator des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
(Informationen, Beratung & Feedback)
Fachschaft Sonder- und Rehabilitationspädagogik
Anrechnung von Studienleistungen und beruflichen Kompetenzen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen &
Anrechnung von beruflichen Kompetenzen
Prozesse der Anerkennung und Anrechnung bereits erbrachter Leistungen sind zentral im Dezernat 3 - Studentische und akademische Angelegenheiten organisiert.
Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. aus einem vorherigen Studium) finden Sie unter:
Informationen zur Anrechnung von beruflichen Kompetenzen (z.B. aus einer Berufsausbildung, Fortbildung oder beruflicher Tätigkeit) finden Sie unter:
Informationen zur Anrechnung des sonderädagogischen Orientierungspraktikums (prx111) finden Sie unter:
PLAR-Beauftragte für das Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik:
Dr. Annika Krause
Telefon: +49 441 798-4736
Raum: JJW 2-207
E-Mail: [email protected]
PLAR ist die Abkürzung für „Prior Learning Assessment and Recognition“. Es geht also um die Überprüfung und Anrechnung von zuvor bzw. außerhalb der Hochschule erworbenen Lernergebnissen und Kompetenzen.