Aktuelle Wartezeit bis zur Bearbeitung nach Antragsstellung: ca. 3 Wochen

Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Sachstandsanfragen per Mail ab. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte unsere persönlichen oder telefonischen Sprechzeiten.

Hinweis vor Kontaktaufnahme

Bitte lesen Sie sich unsere Seite und insbesondere unsere FAQ durch, bevor Sie zu uns Kontakt aufnehmen.

Halten Sie bei der Kontaktaufnahme per Telefon auch Ihre Matrikelnummer (wenn vorhanden) bereit.

Kontakt

Lisei Martin
Leitung Team Anerkennung

0441-798 4572 

Klaus Wettwer

0441-798 2528

Moss Bohrer (keine Pronomen / they)

0441-798 4835

Telefonische Sprechstunde:
Mo, Di, Do 10:00-12:30 Uhr
Di               14:30-16:30 Uhr

Präsenzsprechstunde im SSC:
Di               14:00-16:30 Uhr
Do              10:00-12:30 Uhr

Anerkennung im Video erklärt

Dieses Video gehört zur Reihe „Erklärvideos zum Studienstart“ und wurde von der Zentralen Studien- und Karriereberatung im Rahmen des Projektes Participate@UOL erstellt.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Sie können einen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn Sie

  • von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gekommen sind,
  • an der Universität Oldenburg den Studiengang (z.B. Ihre Fächerkombination) gewechselt haben oder
  • Leistungen im Ausland erbracht haben.

Für beruflich erworbene Kompetenzen stellen Sie bitte beim PLAR-Service einen Antrag auf Anrechnung.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Anerkennung erst dann stellen können, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind; bzw. sobald Sie einen Immatrikulationsbescheid erhalten haben.

Der Prozess der Anerkennung

Schritt 1: Vorbereitung

Wir empfehlen, insbesondere bei Hochschulwechsel und Auslandsaufenthalt, die folgenden Beratungsangebote zur Vorbereitung Ihres Antrags zu nutzen:

1. Beratung durch das Team Anerkennung des Akademischen Prüfungsamts:

  • Informationen zum Antragsprozess und Klärung offener Fragen
  • Erklärung der formalen Voraussetzungen
  • Unverbindliche Einschätzung von Anerkennungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Antragsstellung und der Modulzuordnung

2. Beratung durch die Fachvertretung:

Bei der Fachvertretung können Sie sich vorab über die inhaltliche Möglichkeit von Anerkennung beraten lassen. Wir empfehlen dazu die Benutzung des Beratungsformulars zur Dokumentation.

Bei guter Vorbereitung des Antrags kann sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

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Schritt 2: Antragsstellung

Nach der Beratung geht es an die Antragsstellung. Füllen Sie dafür das für Ihr Studienfach bzw. Ihren Studiengang zutreffende Formular aus. Je nach Abschlussziel sind unterschiedliche Anlagen beizufügen.

Bachelor: 

  • Antrag auf Anerkennung,
  • Anlage für das Fach / den Studiengang bzw. für den Professionalisierungsbereich.

Master: Antrag auf Anerkennung (beinhaltet bereits die Anlage).

Eine Anleitung wie die Formulare auszufüllen sind finden Sie hier: How to – Antragstellung.

Reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag zusammen mit den entsprechenden verifizierten Nachweisen (Notenbescheinigung, Zeugnis, Transcript of Records, Beratungsformular o. -Dokumentation, Learning Agreement, etc.) über Ihre Uni-Mail-Adresse an [email protected] ein. 

Sofern Modulbeschreibungen vorhanden sind, geben Sie bitte einen Link zur Quelle an oder hängen Sie diese als Datei an.

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Schritt 3: Wartezeit

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, in der wir Ihnen eine Zeitraum bis zur Bearbeitung mitteilen. Die Wartezeit richtet sich nach dem aktuellen Antragsaufkommen. Wir bearbeiten alle Anträge nach chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs.

Die aktuelle Wartezeit finden Sie auch auf dieser Webseite.

Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Sachstandanfragen per Mail ab. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte unsere persönlichen oder telefonischen Sprechzeiten.

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Schritt 4: Formale Prüfung

Sobald Ihr Antrag an der Reihe ist, wird er durch das Team Anerkennung bearbeitet. Dabei wird folgendes geprüft:

  • die Vollständigkeit der Unterlagen,
  • die Erfüllung der rechtlichen Rahmenbedinungen,
  • die formalen Kriterien (bspw. Kreditpunkte, Niveau, etc.)
  • die Umrechnung von Noten und ggfs. Kreditpunkten,
  • bei Bedarf die Anpassung Ihres Antrags.

Sollten Unterlagen fehlen oder wir Verständnis- oder Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen per E-Mail. Evtl. bitten wir Sie, in unsere Sprechstunde zu kommen.

Nach erfolgreicher Bearbeitung senden wir Ihren Antrag mit allen Unterlagen zur Entscheidung an die zuständige Fachvertretung.

Sobald Ihr Antrag bei der Fachvertretung liegt, erhalten Sie einen Hinweis in Ihrer Notenansicht in Stud.IP: Anrechnung zur Entscheidung beim Prüfungsausschuss.

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Schritt 5: Prüfung durch Fachvertretung

Die Fachvertretung prüft den Antrag und alle Unterlagen mit besonderem Fokus auf die inhaltliche Beurteilung der vorgelegten Leistungen. Neben dem Workload (Kreditpunkte), den Lernergebnissen und den dadurch erworbenen Kompetenzen werden bei der Beurteilung auch das Studienniveau (bspw. Bachelor oder Master), das Profil des Studienprogramms und die Qualität der ursprünglichen Institution berücksichtigt.

Sollte es an dieser Stelle zu Rückfragen kommen oder weitere Unterlagen und Informationen von Ihnen benötigt werden, erhalten Sie von uns eine E-Mail.

Die Fachvertretung fällt anschließend die Entscheidung über Ihren Antrag und teilt das Ergebnis dem Team Anerkennung mit.

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Schritt 6: Mitteilung des Ergebnis

Die Fachvertretung übermittelt dem Team Anerkennung die Entscheidung über Ihren Antrag auf Anerkennung. Anschließend wird diese Entscheidung von uns umgesetzt.

Bei positiver Entscheidung …

  • … verbuchen wir die Anerkennung in Ihrem Notenkonto; einsehbar über StudIP.
  • … kennzeichnen wir die Anerkennung, um diese auch für Dritte nachvollziehbar zu machen (S = Studienleistung, A = Auslandsstudium, Ü = Übertragung aus einem anderen UOL-Studiengang).
  • … erhalten Sie abschließend eine E-Mail von uns, die Sie über den Abschluss Ihres Falls informiert.

Bei negativer Entscheidung …

  • … verbuchen wir das beantragte Modul als abgelehnt. Zu erkennen ist das in der Notenübersicht in StudIP: Modul ist durchgestrichen und in der Spalte „KP” steht „Anrechnungsantrag abgelehnt”.
  • … erhalten Sie eine E-Mail von uns, die über das Ergebnis informiert.
  • … bekommen Sie zusätzlich einen Ablehnungsbescheid per Post, in welchem die Begründung für die Ablehnung angegeben wird.

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Nach einer Ablehnnung

Im Falle einer Ablehnung, zu der Sie Fragen haben oder die Sie nicht nachvollziehen können, empfehlen wir Ihnen sich zuerst persönlich während unserer Sprechzeiten an das Team Anerkennung zu wenden. Gerne erläutern wir Ihnen den Prozess und die Entscheidung der Fachvertretung. 

InfoPortal Studium (Stand: 07.07.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p15235
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