Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Aktuelle Wartezeit bis zur Bearbeitung nach Antragsstellung: ca. 3 Wochen
Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Sachstandsanfragen per Mail ab. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte unsere persönlichen oder telefonischen Sprechzeiten.
Hinweis vor Kontaktaufnahme
Bitte lesen Sie sich unsere Seite und insbesondere unsere FAQ durch, bevor Sie zu uns Kontakt aufnehmen.
Halten Sie bei der Kontaktaufnahme per Telefon auch Ihre Matrikelnummer (wenn vorhanden) bereit.
Kontakt
Anerkennung im Video erklärt
Dieses Video gehört zur Reihe „Erklärvideos zum Studienstart“ und wurde von der Zentralen Studien- und Karriereberatung im Rahmen des Projektes Participate@UOL erstellt.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Sie können einen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn Sie
- von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gekommen sind,
- an der Universität Oldenburg den Studiengang (z.B. Ihre Fächerkombination) gewechselt haben oder
- Leistungen im Ausland erbracht haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Anerkennung erst dann stellen können, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind; bzw. sobald Sie einen Immatrikulationsbescheid erhalten haben.
Nach einer Ablehnnung
Im Falle einer Ablehnung, zu der Sie Fragen haben oder die Sie nicht nachvollziehen können, empfehlen wir Ihnen sich zuerst persönlich während unserer Sprechzeiten an das Team Anerkennung zu wenden. Gerne erläutern wir Ihnen den Prozess und die Entscheidung der Fachvertretung.