Frequently Asked Questions

Grundlagen

Was ist generative KI?

Als generative KI werden technische Systeme bezeichnet, die in der Lage sind, Inhalte – zum Beispiel Texte, Bilder, Musik oder Videos – zu generieren. Das zurzeit bekannteste Beispiel ist ChatGPT: Auf eine Eingabe (den sogenannten „Prompt“) hin werden passende Textabschnitte in natürlicher (menschlich klingender) Sprache generiert. Der Begriff Künstliche Intelligenz (KI) hat sich für Modelle etabliert, die mit Hilfe verschiedener Verfahren maschinellen Lernens entwickelt werden. Dabei werden die Modelle anhand großer Datenmengen „trainiert“, um auf der Basis von Wahrscheinlichkeiten Output zu generieren.

Quelle: Ruhr-Universität Bochum – Zentrum für Wissenschaftsdidaktik.

Stellt die Uni Oldenburg ihren Angehörigen einen Zugang zu einem Chatbot zur Verfügung?

Seit Feb. 2025 dürfen Uni-Angehörige KI-Tools der Academic Cloud wie z. B. Chat AI nutzen. Dafür meldet man sich bei der Academic Cloud mit den Zugangsdaten des Uni-Logins an. Hier gibt es Zugang zu verschiedenen KI-Modellen (genauer: Large Language Modellen „LLM”), unter anderem auch verschiedenen Versionen von Open AI's ChatGPT. Dabei bleibt der* die Nutzende*r anonym gegenüber den Anbietern der KI-Tools, die über Chat AI zur Verfügung gestellt werden. 

Mehr Informationen zu Chat AI finden Sie hier. 

Sind KI-generierte Texte sachlich richtig?

(Große) Sprachmodelle – wie bspw. ChatGPT – sind in erster Linie Wahrscheinlichkeitsverteilungen: Es wird berechnet, in welchem Kontext welches Wort wahrscheinlich auf ein anderes folgt. Das hat zur Folge, dass der ausgegebene Text nicht immer sachlich richtig ist. Für sehr allgemeine und gut bekannte Sachverhalte sind die generierten Antworten in der Regel stichhaltig, aber je spezifischer es wird, desto mehr falsche Inhalte werden generiert (sogenannte „Datenhalluzinationen“). Auch falsche Antworten werden in sprachlich plausibler Form ausgegeben, sodass eine Unterscheidung von richtigen Antworten auf den ersten Blick nicht möglich und eine kritische Prüfung erforderlich ist.

Quelle: Ruhr-Universität Bochum – Zentrum für Wissenschaftsdidaktik.

Regeln & Zuständigkeiten

Wo finde ich Hinweise zum Einsatz von GKI-gestützten Tools in der Lehre und für Prüfungen an der Uni Oldenburg?

Der Einsatz von GKI-Tools in Lehre und Prüfungen wird durch die jeweilige Prüfungsordnung und durch die Lehrenden festgelegt. 

Hier geht es zu weiteren Texten, die sich mit dem Einsatz von KI auseinandersetzen.

Wer entscheidet, ob KI-gestützte Tools in der Lehrveranstaltung und für Prüfungen genutzt werden dürfen?

Lehrende können im Rahmen von guter wissenschaftlicher Praxis für Ihre Veranstaltungen festlegen, ob und in welchem Umfang KI-Tools im Rahmen von Lehre und Prüfungen eingesetzt werden dürfen. Die Grundlagen finden sich in der jeweils gültigen Prüfungsordnung und in Modulhandbüchern. 

Hier geht es zu weiteren Texten, die im Zusammenhang mit KI stehen.

Lehrende der Uni Oldenburg können für die transparente Kommunikation ihrer Vorgaben zum KI-Einsatz KIKO, den GKI-Handreichungskonfigurator nutzen. Dieser steht in einer Pilotphase ab dem WiSe 2025/26 zur Verfügung. 

Sollte die Nutzung von KI-Tools verboten sein?

Ein vollständiges Verbot generativer KI erscheint im Allgemeinen weder umsetzbar noch sinnvoll, da KI-Tools bereits jetzt für den privaten, beruflichen und wissenschaftlichen Alltag eingesetzt werden. Entsprechend sollten alle Universitätsangehörigen die Möglichkeit haben, einen reflektierten und kritischen Umgang mit diesen Tools zu erlernen.

Das bedeutet aber nicht, dass es nicht Situationen und Kontexte geben kann, in denen die Nutzung untersagt wird. So kann der Einsatz von KI-Tools z. B. im Rahmen von Prüfungen für das Verfassen von Hausarbeiten, Abschlussarbeiten oder vergleichbaren, schriftlichen Formaten eingeschränkt oder verboten werden. Bei der Entscheidung müssen sich Lehrende überlegen, welche Lernziele eine Veranstaltung vermitteln will und wie diese, mit oder ohne KI-Anwendungen, erreicht werden können. 

Ist die Nutzung von KI-Anwendungen im Rahmen von Lehre für bestimmte Aufgaben untersagt, sollte dies eindeutig (bspw. in einer Handreichung, die mit KIKO, dem GKI-Handreichungskonfigurator der Uni Oldenburg erstellt werden kann) transparent gemacht werden, so wie es auch für andere erlaubte oder nicht erlaubte Hilfsmittel üblich ist. KI-Tools sind keine grundsätzlich zulässigen Hilfsmittel, da sie oftmals die Eigentleistung in einer Aufgabe ersetzen können. KI-Tools können aber durch Lehrende im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung und den Prinzipien guten wissenschaftlichen Schreibens als zulässig festgelegt werden. 

Was mache ich als Studierende*r, wenn Lehrende keine Informationen bereitgestellt haben?

Grundsätzlich müssen Studierende zu Semesterbeginn darüber informiert werden, ob KI-gestützte Tools erlaubt sind; ansonsten ist der Einsatz dieser Hilfsmittel nicht zulässig. Bei Zweifel oder Unklarheiten ist es Aufgabe (und in ihrem Interesse) der Studierenden , Rücksprache mit den Lehrenden zu halten.

Gute wissenschaftliche Praxis & Verantwortung

Welche Texte (und andere Dateien) oder Informationen darf ich in ein KI-Tool hochladen?

Grundsätzliches vorab: Da viele KI's den Inhalt von Prompts in ihre Trainingsdaten aufnehmen (siehe die jeweiligen Nutzungsbedingungen), spielt es durchaus eine Rolle, welche Informationen auf diesem Weg der KI zur Verfügung gestellt werden, und daher stellt sich auch die Frage, welche Informationen (Texte, Daten, Dateien) überhaupt zur Verfügung gestellt werden dürfen. Was das Hochladen von Texten oder anderen Dateien angeht, kann hier keine juristisch verbindliche Antwort geben werden. 

Als unverbindlicher Tipp kann aber Folgendes gesagt werden (Stand Jan. 2025):
Wenn ein Text oder sonstige Daten (Dateien oder Informationen) bereits öffentlich via Internet zugänglich ist, also z. B. auf Webseiten zur Verfügung gestellt wird, und nicht mit einem Vorbehalt versehen ist, welcher die Eingabe in KI-Tools ausschließt, dann ist das Hochladen dieser Dokumente "in eine KI” auch möglich, da kein zusätzlicher Schaden für die Urhebenden zu erwarten ist.

Aus dem gleichen Grund dürfen Dateien, die hinter einer Bezahlschranke lagern oder anderweitig geschützt sind, nicht hochgeladen werden - denn diese sind nicht allgemein zugänglich. Das kann auch für Titel gelten, die z. B. über eine Bibliothek zur Verfügung gestellt werden, denn sie könnten aus einem Abo stammen und sind damit nicht frei nutzbar. Gleiches gilt auch für Literatur oder Materialien, die z. B. über ein Uniseminar zur Verfügung gestellt werden: sie sind nicht automatisch für KI nutzbar.

Grundsätzlich gilt, dass Texte (und andere Formate) hochgeladen dürfen, für deren Verwendung eine Erlaubnis vorliegt. Eine Erlaubnis liegt vor, wenn

  • wenn das Material gemeinfrei ist,
  • es sich um ein eigenes Material handelt,
  • das Material unter einer Open Access- oder OER Lizenz steht (wie CC0, CC BY und CC BY-SA) oder
  • wenn explizit und nachweisbar (= am besten schriftlich) eine Erlaubnis des/der Urhebenden vorliegt.

CC BY und CC BY-SA stellen eigentlich eine Grauzone dar. Dazu kann man unterschiedlich argumentieren, aber im Falle von OER darf man etwas großzügiger sein, da diese Materialien zum Teilen und Nachnutzen erstellt werden. 

Anders sieht es bei lokal betriebenen KI-Anwendungen aus: wenn zu jeder Zeit sichergestellt werden kann, dass die Daten nicht durch unbefugte Dritte eingesehen oder verarbeitet werden können, dann ist ein Verarbeitung der Daten (Dateien oder Informationen) eventuell möglich. Im Zweifelsfall sollte immer vor der Verwendung von ggf. urheberrechtlich geschützen Inhalten oder personenbezogenen Daten geklärt werden (z. B. beim Betreiber der KI, bei den Urhebenden der Daten, etc.), ob diese verwendt werden dürfen.

Zum Weiterlesen:

Checkliste für die zulässige Nutzung von KI-Systemen.

Mehr zu CC-Lizenzen und OER gibt es unter hier.

Worauf muss ich beim Einsatz von KI-Tools achten?

Es ist wichtig, dass Sie die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis einhalten und sich an Prüfungsordnungen und weitere Hinweise (z. B. in Form einer Handreichung) zum Einsatz und der Kennzeichnung von KI-Tools bzw. KI-Output durch Ihre Lehrenden halten. Übernehmen Sie KI-Output nicht unreflektiert, sondern prüfen Sie diesen auf Relevanz, (wissenschaftliche) Korrektheit und Bias (d. h. die Wiedergabe von Vorurteilen und die damit verbundene Benachteiligung bestimmter Gruppen), bevor Sie sie für Ihre eigene Arbeit verwenden. 

Zum Weiterlesen: 

Leitfaden zum Einsatz von GKI in Studium und Prüfungen. 

Checkliste für die zulässige Nutzung von KI-Systemen.

Was ändert sich beim Schreiben akademischer Arbeiten für Studierende?

Grundsätzlich ändert sich nichts an den allgemeingültigen Prinzipien für wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben: Transparenz und Nachvollziehbarkeit müssen gegeben sein. Quellen und verwendete Hilfsmittel sind dafür in sinnvoller Art und Weise anzugeben, wie dies bisher auch für die gängigen Hilfsmittel der Fall ist. Solange sich noch keine anerkannte Praxis für den Einsatz und die Kennzeichnung von KI-Einsatz etabliert hat (wie sie z. B. die Zitiervorgaben Ihrer Fachdisziplin für Texte und Textstellen anderer Autor*innen darstellen), sollten Studierende diese Thematik frühzeitig mit Ihrer*m Betreuer*in besprechen: Wie können KI-Tools für das Verfassen einer akademischen Arbeiten verwent werden? Wie und in welcher Form soll dies gekennzeichnet werden? 

Zum Weiterlesen: 

Leitfaden zum Einsatz von GKI in Studium und Prüfungen. 

Checkliste für die zulässige Nutzung von KI-Systemen.

Wie zitiere ich KI-generierte Texte und/oder Code im Rahmen von Studien- oder Prüfungsleistungen richtig?

Gemäß den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis ist ein KI-Einsatz immer zu dokumentieren. Wie dies zu erfolgen hat, kann unterschiedlich sein und  ist von den jeweils gültigen Prüfungsordnungen und den Hinweisen abhängig, die Lehrende für die jeweilige Veranstaltung bzw. Prüfung zur Verfügung stellen (z. B. in Form einer Handreichung). Unklarheiten sollten frühzeitig geklärt werden!

Hier finden sich diverse Texte zum Weiterlesen. 

Prüfungen, Bewertung & Recht

Was mache ich bei einem Täuschungsverdacht mit KI bei einer Prüfungsleistung?

Bei einem Täuschungsverdacht wird nicht zwischen der Verwendung von KI und anderen Fällen unterschieden - daher kann der Fall wie jeder andere Täuschungsverdacht behandelt werden und kann z. B. an das Prüfungsamt übergeben werden. Im Idealfall gibt es im Vorfeld aber Kontakt zwischen den Betroffenen.

Lehrkräfte sollten bei einem Verdacht die betroffenen Studierenden direkt ansprechen. Eventuell gab es Missverständnisse , ob/wie der Einsatz von KI dokumentiert werden sollte. Der Einsatz eines KI-Detektors ist dabei nicht hilfreich1, da die Ergebnisse aus diesen Tools unzuverlässig sind. Wird durch ein Gespräch keine Lösung gefunden, sollte der Vorfall wie jeder andere Täuschungsverdacht an das Prüfungsamt übergeben werden. 

Studierende sollten im Vorfeld klären, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Verwendung von KI-Tools für eine Prüfungsleistung erlaubt sind. Probleme können entstehen, wenn KI verwendet wurde, obwohl es nicht explizit erlaubt ist oder die KI-Verwendung erlaubt ist, aber der Einsatz nicht korrekt (gemäß der Anforderungen der jeweiligen Lehrkraft) dokumentiert wurde. Wenn Fehler gemacht wurden, ist es am sinnvollsten, dies offen mitzuteilen, sobald es auffällt. Wurde der Verdacht auf unerlaubten KI-Einsatz unberechtigt erhoben, können bspw. in einem Gespräch die Entstehung der Leistung geschildert und Zweifel ausgeräumt werden. Hilft das nicht, können z. B. die jeweiligen Fachschaften oder auch die zuständigen Prüfungsausschüsse um Unterstützung gebeten werden.

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[1] Siehe auch Baresel, K.,  Horn, J. & Schorer, S. (2025). Der Einsatz von KI-Detektoren zur Überprüfung von Prüfungsleistungen - Eine Stellungnahme. Herausgegeben vom „Digitale Lehre Hub Niedersachsen“. Lizenziert unter CC BY-SA 4.0. DOI: https://doi.org/10.57961/fjg9-jr89

Dürfen Personen dazu verpflichtet werden, Tools wie ChatGPT zu nutzen?

„Wenn die Nutzung von KI-Tools verpflichtend sein soll, sind die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software zu beachten. Insbesondere kommt es darauf an, wie mit den Daten der Nutzer*innen umgegangen wird. Dies kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem, welche Software oder welche Plattform genutzt wird. Kann keine datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung gestellt werden, ist die Nutzung kritisch zu sehen und darf nur freiwillig erfolgen.” [1]

An der Uni Oldenburg wird mit den KI-Tools der Academic Cloud (AC) eine datenschutzkonforme Lösung angeboten. 

Hinweise zur Anmeldung bei der AC gibt es hier. 

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[1] Ruhr-Universität Bochum – Zentrum für Wissenschaftsdidaktik.

Kann man KI-generierte Texte erkennen – beispielsweise mit Hilfe spezieller Software?

Einige Anbieter für Plagiatserkennungssoftware werben damit, dass ihre Programme KI-generierten Text erkennen können. Erfahrungsberichte und eine Studie zeigen, dass das nur unzureichend gelingt. Zudem wird als Ergebnis der Analyse zwar eine Wahrscheinlichkeit angegeben (zum Beispiel: „Dieser Text wurde mit einer Wahrscheinlichkeit von XX% KI-unterstützt erstellt“), es besteht dann aber immer noch eine Nachweispflicht auf Seiten der Lehrenden. In einem Rechtsstreit in Bayern über einen Täuschungsversuch bei einem Essay im Rahmen eines Zulassungsverfahrens wurde die Analyse durch eine Software nicht als ausreichende Begründung anerkannt. Stattdessen wurde die Erfahrung der bewertenden Professorin, die durch den Vergleich mit den Texten anderer Studierender auf Unregelmäßigkeiten hinwies, als Begründung akzeptiert. Software-Analysen können darüber hinaus den Effekt haben, Misstrauen zwischen Lehrenden und Studierenden zu schüren: Selbst durch geringe Prozentzahlen in der Wahrscheinlichkeit kann suggeriert werden, dass prinzipiell die Möglichkeit besteht, der Text könne von einer KI generiert sein, und die Beurteilung der Lehrenden könnte dadurch negativ beeinflusst werden. Studierende äußern entsprechend die Sorge, ihre selbstgeschriebenen Texte könnten fälschlicherweise als KI-generiert eingestuft werden und fürchten unberechtigte negative Konsequenzen.

Aber auch jenseits von Fragen der Umsetzbarkeit und Genauigkeit erscheint es perspektivisch nicht sinnvoll, Software einzusetzen, um KI-generierten Text aufzudecken: Wenn textgenerierende KI-Anwendungen produktiv genutzt und bald auch in gängige Textverarbeitungsprogramme integriert werden – wie es zum Teil bereits der Fall ist – dann kann sie Teil der alltäglichen Textproduktion werden, sodass hybride Texte entstehen und die Frage, ob der Text von einem Menschen oder einer KI stammt, (bei angemessener Transparenz und in angemessenem Kontext) nicht mehr kritisch zu bewerten ist.

Quelle: Ruhr-Universität Bochum – Zentrum für Wissenschaftsdidaktik.

Zum Weiterlesen: 
Baresel, K.,  Horn, J. & Schorer, S. (2025). Der Einsatz von KI-Detektoren zur Überprüfung von Prüfungsleistungen - Eine Stellungnahme. Herausgegeben vom „Digitale Lehre Hub Niedersachsen“. Lizenziert unter CC BY-SA 4.0. DOI: https://doi.org/10.57961/fjg9-jr89

KI-Tools

KI-Tools, die an der UOL eingesetzt werden können

Seit Januar 2025 ist in einer Dienstanweisung geregelt, dass Angestellte der Verwaltung der Uni Oldenbug die KI-Tools der Academic Cloud (AC), wie beispielsweise Chat AI, nutzen dürfen. Dabei sind Aspekte von Datenschutz und Urheberrechten zu beachten. Der Zugang zur AC erfolgt mit der eigenen Uni-E-Mail-Adresse, die Anmeldung erfolgt mit der entsprechenden Uni-Kennung und -Passwort. 

So funktioniert die Anmeldung (für Chat AI, analog auch für die anderen Tools der AC).

Für Studierende und Lehrende ist ebenfalls die Nutzung der KI-Tools der AC möglich. Die Nutzung kann für Studierende allerdings eingeschränkt werden, insbesondere im Zusammenhang mit Prüfungen (siehe Leitfaden zum Einsatz von Generativer KI in Studium und Prüfungen). 
Bei erlaubter Nutzung ist die Verwendung der Tools für Studierende in der Regel freiwillig. Die Verwendung von KI-Tools kann, z. B. wenn KI-Tools Gegenstand von Lehre und Prüfungen sind, verpflichtend sein, dann dürfen aber nur datenschutzkonforme KI-Tools (wie bspw. Chat AI) vorgeschrieben werden, die keine persönlichen Nutzendendaten erheben. Darüber hinaus können Studierende nach eigenem Ermessen andere KI-Tools nutzen, dies geschieht auf eigene Verantwortung und Rechnung. Dabei sollte beachtet werden, dass kommerzielle KI-Tools (besonders in den kostenlosen Varianten) diverse Daten der Nutzenden und aus den Prompteingaben erheben können.

In der Lehre dürfen nur von der Uni Oldenburg zugelassene KI-Tools für Studierende verpflichtend eingesetzt werden. Ausnahmen davon oder eine Zulassung muss u.a. mit der Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement abgestimmt werden.

Welche Möglichkeiten bietet Chat AI?

Hier möchten wir auf den Beitrag „Chat AI - Eine Einführung” der Universität Duisburg/Essen hinweisen, die einen guten Überblick zu Chat AI zur Verfügung stellt: 

Hier geht es zur Einführung.

Kontakt

Welche Fragen sollten hier noch beantwortet werden?
Vorschläge für Fragen (mit oder ohne Antwort) bitte senden an: 

Letzte Aktualisierungen: 08.10.2025 - ssc

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