Humanmedizin - Staatsexamen

Sie möchten Humanmedizin im Staatsexamen studieren.

Einstieg in:
Zugangsberechtigung:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Wintersemester ist möglich.
  • Bewerbungsbeginn: 28.04.2025
  • Bewerbungsschluss: 15.07.2025
  • Bewerbung: Hochschulstart.de

Das Studium im 1. Fachsemester beginnt immer zum Wintersemester (01.10. des Jahres). Eine Zulassung für ein höheres Fachsemester ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich.

Bitte beachten: An dieser Stelle kann nicht jede Gegebenheit abgebildet werden. Bitte entnehmen Sie der Auflistung Wer bewirbt sich wo [pdf], ob Sie sich bei Hochschulstart oder uni-assist bewerben.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Informationen rund um das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen oder beruflichen Vorbildung dazu berechtigt sind also über die Hochschulreife verfügen.

1. Fachsemester Deutsche, EU-Bürger*innen, EWR*-Bürger*innen, Nicht-EU-Bürger*innen und Staatenlose deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Bei den folgenden Angaben handelt es sich um die Regelungen des Landes Niedersachsen:

Humanmedizin – Mit und ohne Abitur studieren

1. Fachsemester Deutsche, EU-Bürger*innen und EWR*-Bürger*innen ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. 

1. Fachsemester Nicht-EU-Bürger*innen und Staatenlosen ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein TestAS-Zertifikat sowie ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. 

Höhere Fachsemester jede Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung

Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein entsprechender Leistungsstand nachzuweisen. Haben Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, ist zusätzlich ein Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse erforderlich.

Bei doppelter Staatsangehörigkeit hat immer die deutsche/EU-/EWR*-Staatsangehörigkeit Vorrang.

*EWR = Europäischer Wirtschaftsraum. Folgende Länder aus dem EWR sind ergänzend zu EU-Ländern laut Hochschulstart darunter zu verstehen: Island, Lichtenstein und Norwegen.
 

Der Studiengang Humanmedizin Staatsexamen ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Eine Zulassung ist daher grundsätzlich nur möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind und Ihre Bewerbung eine ausreichende Platzierung in der Rangliste erreicht.

Zugangsordnung

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin erfolgt ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund. Im Auftrag der Bundesländer werden hier zentral die Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin vergeben:
Hochschulstart.de

Wenn Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Welche Zertifikate akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte der Datei Sprachnachweise Humanmedizin auf dieser Webseite.

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung: Hochschulstart.de

Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie über die Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften

Derzeit findet für den Modellstudiengang Humanmedizin der Universität Oldenburg kein Auswahlverfahren vor Ort statt.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren

 

InfoPortal Studium (Stand: 11.07.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/stud/551/apply
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page