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Zahlen und Fakten

  • Dauer: 12 Semester
  • Abschluss: Staatsexamen
  • Sprache: Deutsch
  • zulassungsbeschränkt
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen

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Humanmedizin - Staatsexamen

Mit der Errichtung des Modellstudiengangs "Humanmedizin" wird seit dem Wintersemester 2012/13 an der Universität Oldenburg eine Medizinerausbildung mit medizinischem Staatsexamen in Deutschland (Oldenburg) und Kooperation mit der Rijksuniversiteit Groningen in den Niederlanden angeboten. Ab dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 120 Studierende zugelassen.
 

Ausrichtung und Ziele

Die vielfältigen Inhalte des Medizinstudiums werden durch die bundesweit einheitliche Approbationsordnung vorgegeben. Auch im Modellstudiengang in Oldenburg werden diese Inhalte gelehrt, sie werden allerdings auf neue Weise miteinander verknüpft und möglichst integriert und fächerübergreifend unterrichtet. Vom ersten Tag an werden nicht nur grundlagenwissenschaftliche Fächer sondern auch klinische Inhalte gelehrt. Neben den in der Approbationsordnung geforderten Fächern wird in Oldenburg besonderer Wert auf die Ausbildung in Forschung und Kommunikation gelegt.

Das Studium der Humanmedizin wird durch die Approbationsordnung weitgehend geregelt. In Oldenburg wird das Studium als sogenannter Modellstudiengang angeboten, dadurch sind gewisse Abweichungen von der Approbationsordnung erlaubt.

Das Studium gliedert sich in Oldenburg in zwei wesentliche Abschnitte. In den ersten drei Jahren werden grundlagenwissenschaftliche genauso wie medizinisch-klinische Inhalte integriert vermittelt. Daneben werden die Studierenden in Kommunikationsfähigkeiten, praktische Fähigkeiten und Forschungstätigkeiten geschult. Einblicke in die ärztliche Praxis erhalten sie u.a. durch einwöchige Allgemeinarztpraktika, die ein- bis zweimal pro Semester absolviert werden. Im vierten Studienjahr nimmt der Praxisanteil im Studium deutlich zu. Es werden verschiedene Blockpraktika und strukturierter Unterricht in Kliniken durchlaufen. Diese Tätigkeiten werden durch entsprechende Veranstaltungen vorbereitet. Die Studierenden schreiben eine 12-wöchige Forschungsarbeit. Im sechsten Studienjahr absolvieren sie ihr Praktisches Jahr, das aus drei Tertialen zu jeweils 16 Wochen besteht.

Studierende im Studiengang Humanmedizin der Universität Oldenburg haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums an der Universität Groningen zu verbringen.

Sprachkenntnisse

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

Ihre Deutschkenntnisse können Sie insbesondere durch eine der folgenden Sprachprüfungen nachweisen:

  • DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Stufe 2)
  • TestDaF: Test – Deutsch als Fremdsprache (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen)
  • Feststellungsprüfung am Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
  • DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz II
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS))
  • telc Deutsch C1 Hochschule: Zeugnis über die bestandene Prüfung
     

Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium und der staatlichen Approbation eröffnen sich zahlreiche Berufsfelder. In der Medizin im engeren Sinn kann eine Weiterbildung in allein 33 Fachgebieten (von Allgemeinmedizin bis Urologie) gewählt werden. Je nach Interesse können die Ärztinnen und Ärzte in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen arbeiten, z.B. in einer Klinik, in medizinischen Versorgungszentren oder niedergelassen in einer Praxis. Aber auch Tätigkeitsfelder, die nicht Patienten-orientiert sind, eröffnen sich, beispielsweise in der Pharma-Industrie, in Lehre und Forschung z.B. an einer Universität, in öffentlichen Einrichtungen, Krankenkassen, Verbänden oder in Bereichen wie Public Health, Medizinjournalismus, Qualitätsmanagement oder Medizin-Informatik.

Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen oder beruflichen Vorbildung dazu berechtigt sind also über die Hochschulreife verfügen.

1. Fachsemester Deutsche, EU-Bürger*innen, EWR*-Bürger*innen, Nicht-EU-Bürger*innen und Staatenlose deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Bei den folgenden Angaben handelt es sich um die Regelungen des Landes Niedersachsen:

Humanmedizin – Mit und ohne Abitur studieren

1. Fachsemester Deutsche, EU-Bürger*innen und EWR*-Bürger*innen ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. 

1. Fachsemester Nicht-EU-Bürger*innen und Staatenlosen ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein TestAS-Zertifikat sowie ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. 

Höhere Fachsemester jede Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung

Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein entsprechender Leistungsstand nachzuweisen. Haben Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, ist zusätzlich ein Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse erforderlich.

Bei doppelter Staatsangehörigkeit hat immer die deutsche/EU-/EWR*-Staatsangehörigkeit Vorrang.

*EWR = Europäischer Wirtschaftsraum. Folgende Länder aus dem EWR sind ergänzend zu EU-Ländern laut Hochschulstart darunter zu verstehen: Island, Lichtenstein und Norwegen.
 

Der Studiengang Humanmedizin Staatsexamen ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Eine Zulassung ist daher grundsätzlich nur möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind und Ihre Bewerbung eine ausreichende Platzierung in der Rangliste erreicht.

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

1. Fachsemester Deutsche, EU-Bürger*innen, EWR*-Bürger*innen, Nicht-EU-Bürger*innen und Staatenlose deutsche Hochschulzugangsberechtigung

und 

1. Fachsemester Deutsche, EU-Bürger*innen und EWR*-Bürger*innen ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

Die Bewerbung für das 1. Semester zum Wintersemester erfolgt über Hochschulstart.

Bitte beachten sie die Bewerbungsfristen:

  • 28.04. bis 31.05. zum Wintersemester für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (so genannte Altabiturient*innen)
  • 28.04. bis 15.07. zum Wintersemester für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben (so genannte Neuabiturient*innen)

Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren richten Sie bitte an Hochschulstart.

Informationen der Universität Oldenburg:

Bewerben – 1. Fachsemester

1. Fachsemester Nicht-EU-Bürger*innen und Staatenlosen ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

Die Bewerbung für das 1. Semester zum Wintersemester erfolgt online über die Servicestelle uni-assist.

  • Bewerbungsschluss: 15.07.

Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren richten Sie bitte an uni-assist.

Informationen der Universität Oldenburg:

Bewerbung mit internationalem Abschluss

Höhere Fachsemester jede Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Universität Oldenburg.

  • Wintersemester: 1. Juni bis 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Dezember bis 15. Januar des Folgejahres

Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ist eine zusätzliche Prüfung durch uni-assist erforderlich.

Informationen der Universität Oldenburg:

Bewerben – höheres Fachsemester

Bei doppelter Staatsangehörigkeit hat immer die deutsche/EU-/EWR*-Staatsangehörigkeit Vorrang.

*EWR = Europäischer Wirtschaftsraum. Folgende Länder aus dem EWR sind ergänzend zu EU-Ländern laut Hochschulstart darunter zu verstehen: Island, Lichtenstein und Norwegen.

InfoPortal Studium (Stand: 11.07.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/stud/551
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