Rückmeldung - Studium fortsetzen!

Rückmeldung - Studium fortsetzen!

Für die Fortsetzung des Studiums muss jedes Semester der Semesterbeitrag fristgerecht gezahlt werden. Bereits eingeschriebene Studierende, die Ihr Studium in Ihrem bisherigen Studiengang fortsetzen wollen, müssen sich während der folgenden Zeiträume rückmelden:

  • 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
  • 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des aktuellen Semesterbeitrags auf folgendes Konto:

Bankverbindung

EmpfängerCarl von Ossietzky Universität Oldenburg
IBANDE15 2805 0100 0001 9880 88
BICSLZODE22
KreditinstitutLandessparkasse zu Oldenburg
Verwendungszweck
(NICHT im Referenzfeld)
Matrikelnummer, Name und Vorname

Seit dem 9. Oktober 2025 führen Banken bei Überweisungen eine Empfängerprüfung (die sog. „Verification of Payee“, kurz: „VoP“) durch. Dabei werden IBAN und Empfängername miteinander abgeglichen und die Überweisung wird nur ausgeführt, wenn beide Angaben übereinstimmen. Achten Sie deshalb bitte sorgfältig darauf, den vollen Namen „Carl von Ossietzky Universität Oldenburg“ als Empfänger*in anzugeben. Eine kürzere Bezeichnung führt unter Umständen dazu, dass die Überweisung nicht erfolgt.

Ausschlaggebend für die fristgerechte Überweisung ist das Datum der Auftragserteilung bei der Bank. Dies ist ggf. auf Anforderung nachzuweisen.

Nach der erfolgten Rückmeldung müssen Sie Ihre CampusCard neu beschriften (validieren) lassen. Standorte der Validierer

Mahnung und Exmatrikulation

Nach § 19 Absatz 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der jeweils geltenden Fassung setzt die Rückmeldung den Nachweis voraus, dass die fälligen Abgaben und Entgelte gezahlt sind.

Für die Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich! Leider ist es nicht möglich, einen Aufschub der Zahlung zu gewähren. Informationen zur Studienfinanzierungen erhalten Sie beim Studentenwerk Oldenburg oder bei der Sozialberatung des AStA's.

Exmatrikuliert ist nach § 19 Abs. 6 NHG, wer nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation die fälligen Abgaben und Entgelte nicht zahlt.

Das bedeutet, wenn Sie sich innerhalb der angegebenen Frist nicht oder nicht vollständig (Teilzahlung) rückmelden, werden Sie exmatrikuliert.

 

InfoPortal Studium (Stand: 23.10.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p54464
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