Humanmedizin (Staatsexamen) Bewerben - höheres Fachsemester

Humanmedizin (Staatsexamen) Bewerben - höheres Fachsemester

Für den Studiengang Humanmedizin besteht die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester zu bewerben.

Die Bewerbung erfolgt online über unser Bewerbungsportal innerhalb dieser Zeiträume:

  • Wintersemester: 1. Juni bis 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Dezember bis 15. Januar des Folgejahres

Einschreibung für das Wintersemester 2025/2026

Die Bewerbung ist bis zum 15. Juli möglich.

Bitte lesen Sie vor der Bewerbung unbedingt die nachstehenden Informationen und nutzen die Checkliste zur Selbsteinstufung für die Einstufung in das richtige Fachsemester.

Checkliste zur Selbsteinstufung

zum Bewerbungsportal

Ihre Dokumente laden Sie im Verlauf Ihrer Bewerbung über unser Portal hoch. Eine postalische Zusendung Ihrer Unterlagen ist nicht erforderlich.

Wichtiger Hinweis
Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung und in der weiteren Kommunikation KEINE E-Mail-Adressen von hotmail / outlook / live / windowslive / icloud / gmail !

Derzeit können wir leider keine E-Mails an diese Adressen verschicken.

Informationen Studienplatzbewerbung höheres Fachsemester

Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Zulassungsverfahren:

  • Hochschulzugangsberechtigung (sh. Hochschulzugangsberechtigung)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (sh. Sprachnachweise)
  • ausreichender Leistungsstand (sh. Fachsemester - Einstufung im Modellstudiengang)

Voraussetzung für eine Zulassung: 

  • freie Studienplatzkapazitäten im gewünschten Fachsemester (sh. unten)
  •  hinreichend gute Platzierung in der Rangliste (sh. Vergabeverfahren)

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studienplätze in den höheren Fachsemestern nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Das heißt: Nur wenn ein Studienplatz frei wird, kann dieser Studienplatz an eine*n der Bewerber*innen vergeben werden.

Ob Studienplätze frei geworden sind, kann nach Abschluss des jeweiligen Rückmeldezeitraumes ermittelt werden.

Fachsemester - Einstufung im Modellstudiengang

In welches Fachsemester Sie sich bewerben können, ist abhängig von Ihrem aktuellen Leistungsstand. Anhand der Checkliste zur Selbsteinstufung ermitteln Sie, in welches Fachsemester Sie sich bewerben können.

Checkliste zur Selbsteinstufung Sommersemester 2025

Checkliste zur Selbsteinstufung Wintersemester 2025/2026

Ein Wechsel in unseren Modellstudiengang setzt grundsätzlich voraus, dass Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben bzw. das Landesprüfungsamt diesen anerkannt hat.

Der Modellstudiengang Humanmedizin in Oldenburg unterscheidet sich in vielen Belangen erheblich vom Regelstudiengang anderer Universitäten. Ab dem ersten Modul sind Unterricht und Prüfungen integriert gestaltet. Das heißt, dass bereits im 1. Semester neben Vorklinik auch Klinik unterrichtet und geprüft wird. Das hat zur Folge, dass sich vorklinische Inhalte über die ersten drei Studienjahre erstrecken und in Oldenburg eine Äquivalenz über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung dementsprechend erst nach Abschluss des 3. Studienjahres erworben wird.

Wer sich mit bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ins höhere Fachsemester in Oldenburg bewirbt, wird in der Regel ins 3. Fachsemester eingestuft (zum Sommersemester ins 2. Fachsemester). Im 2. Studienjahr werden von Uni-Wechsler*innen mit Erstem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 4 Modulklausuren ausschließlich mit klinischen Inhalten abgelegt (sogenannte „Kompensationsprüfungen“: Modulklausuren reduziert um die vorklinischen Inhalte). Die klinischen Inhalte des 1. Studienjahres werden in einer weiteren Kompensationsklausur gebündelt nachgeholt.

Ein bestandener Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird stets anerkannt, kann/muss also nicht erneut abgelegt werden.

European Medical School Oldenburg-Groningen

Unterlagen für die Bewerbung

Ihre Dokumente laden Sie im Verlauf Ihrer Bewerbung in unserem Portal hoch (jeweils in einer PDF-Datei):

  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - mit der Durchschnittsnote als Dezimalzahl
  • ggf. Prüfbericht / Zertifikat bzw. Nachweis über Ihre Bewerbung bei uni-assist e.V.
  • ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, sofern keine deutsche HZB vorliegt
  • ggf. Nachweis/e zu den Wechselgründen
  • ggf. Nachweis/e zum Härtefallantrag

Zur Antragstellung müssen noch keine Leistungsnachweise vorgelegt werden. Diese sowie ggf. weitere Unterlagen werden von uns per E-Mail angefordert, sofern diese für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.

Unaufgefordert eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bitte halten Sie aktuelle Nachweise über bereits erbrachte Leistungen bereit!

Wenn Sie bisher an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

  • eine vollständige Auflistung der Hochschulen an denen Sie bisher studiert haben (Zeitraum, Studiengang und -fach)
  • eine aktuelle und verifizierbare Notenbescheinigung Ihrer Hochschule mit detaillierten Angaben über bestandene, nicht bestandene und angerechnete Leistungen sowie Anzahl der Fehlversuche
  • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule (Prüfungsamt)
  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. Zulassungsbescheid für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)

Wenn Sie bisher an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

  • eine vollständige Auflistung der Hochschulen an denen Sie bisher studiert haben (Zeitraum, Studiengang und -fach)
  • einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes

 

Prüfen Sie bitte regelmäßig das für die Bewerbung hinterlegte E-Mail-Postfach, auch Ihren SPAM-Ordner.

Anrechnungsbescheid – Studium im Ausland und medizinnahe Studiengänge

Die Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums können bei Gleichwertigkeit auf ein Studium der Humanmedizin in Deutschland angerechnet werden. Gleiches gilt für Quereinsteiger*innen aus medizinnahen Studiengängen. Basierend auf dieser Anrechnung ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich.

Um einen Anrechnungsbescheid zu erhalten, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Geburtsort.

  • Deutsche Bewerber*innen: LPA im Bundesland der Geburt
  • Internationale Bewerber*innen: LPA Düsseldorf

Bitte rechnen Sie hier mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten.

Bewerber*innen, die das gewünschte Studienfach bereits in Deutschland studiert haben, müssen keinen Antrag auf Anrechnung beim LPA stellen.

Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung dazu berechtigt sind - also über die Hochschulreife verfügen. Da das Hochschulrecht Ländersache ist, bestehen unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen. Deshalb wird bei einem Hochschulwechsel Ihre Hochschulzugangsberechtigung von uns geprüft.

Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung stellt zudem ein Kriterium bei der Auswahl geeigneter Bewerber*innen dar.

Studienberechtigung

Internationale Hochschulzugangsberechtigungen, auch International Baccalaureate, Studienkolleg:

Internationale Hochschulzugangsberechtigungen müssen hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit zur deutschen Hochschulzugangsberechtigung geprüft werden. Die Carl von Ossietzky Universität hat mit dieser Prüfung die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V. uni-assist beauftragt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf dieser Website unter dem Punkt Internationale Hochschulzugangsberechtigungen.

Internationale Hochschulzugangsberechtigungen – IB Diploma, Studienkolleg

Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, muss geprüft werden, ob diese mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. Die Universität Oldenburg prüft Ihre Zeugnisse nicht selbst. Wir haben die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V. (uni-assist.de) damit beauftragt.

Wenn Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, haben Sie diese Möglichkeiten:

Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB):

Sie beantragen bei uni-assist eine „Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)“. Hierzu registrieren Sie sich bei uni-assist und öffnen „My assist“. Unter Hochschule wählen Sie die „Carl von Ossietzky Universität Oldenburg“ aus. Als Suchbegriff geben Sie das Wort „HZB“ ein und klicken unten rechts auf „suchen“. Das Dokument über den Hochschulzugang und einen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse laden Sie im Bewerbungsportal der Universität Oldenburg hoch.

Bewerbung 1. Fachsemester:

Haben Sie den TestAS absolviert? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich bei uni-assist um einen Studienplatz im 1. Fachsemester für unsere Universität zu bewerben. Wir können Ihre Bewerbung bei uni-assist einsehen und verwenden diese Bewerbung für das 1. Fachsemester und für das höhere Fachsemester. Eine zusätzliche Bewerbung über unser Bewerbungsportal ist immer notwendig!

Bewerbung höheres Fachsemester:

Sie bewerben sich bei uni-assist um einen Studienplatz im höheren Fachsemester für unsere Universität. Wir können Ihre Bewerbung bei uni-assist einsehen Eine zusätzliche Bewerbung über unser Bewerbungsportal ist immer notwendig!

Anerkennungsbescheid:

Eventuell besteht die Möglichkeit einen bundesweit gültigen Anerkennungsbescheid zum Zweck der Hochschulzulassung zu beantragen. Die zuständige Anerkennungsstelle finden Sie in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Den Bescheid und einen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse laden Sie im Bewerbungsportal der Universität Oldenburg hoch.

Bewerbungen und Vorprüfungsdokumentationen für andere Universitäten können wir leider nicht berücksichtigen.

Deutsche Staatsangehörigkeit
Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule und in deutscher Sprache erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

Sprachnachweise

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.

Welche Zertifikate akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte der Datei Sprachnachweise Humanmedizin.

Sprachnachweise Humanmedizin

Das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

Vergabeverfahren - Fallgruppen und Wechselgründe

Für die Auswahl im Rahmen der Zulassung sind die Fallgruppen gemäß § 6 NHZG ausschlaggebend. Innerhalb jeder Fallgruppe entscheiden die für die Ortswahl maßgebenden Gründe, sog. Wechselgründe. Ranggleiche Bewerbungen werden nach der besseren Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zuletzt durch Los entschieden.

Die freien Studienplätze werden in nachstehender Reihenfolge vergeben:

Fallgruppen

1. Bewerber*innen für die eine Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in ihrer Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde (sh. Härtefallantrag)

2. Bewerber*innen, die im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule, einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeschrieben sind oder waren

3. Bewerber*innen, die im gleichen Studiengang mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren

4. Bewerber*innen, die im gleichen Studiengang eine Zulassung für das 1. Fachsemester an der Universität Oldenburg erhalten haben, aber in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können

5. Bewerber*innen, die sonstige Gründe geltend machen
Beispiele:

  • Sie studieren Biologie und möchten zum Studienfach Humanmedizin wechseln.
  • Sie sind internationale*r Bewerber*in und studieren Humanmedizin an einer Universität außerhalb der EU

Wechselgründe

1. Arbeit als Fachkraft im medizinischen Bereich in Oldenburg
Nachweis:
Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitszeugnis

2. Hauptwohnsitz des Kindes in Oldenburg
Nachweise:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

3. Pflege von Angehörigen in Oldenburg
Nachweise:

  • Nachweis über die Benennung als Pflegeperson
  • Nachweis über den Umfang und den zeitlichen Aufwand der von Ihnen geleisteten Pflege

4. Eigene gesundheitliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung), die in der Regel seit mindestens 18 Monaten durch eine*n Mediziner*in in Oldenburg dauerhaft behandelt wird.
Nachweise:

  • Nachweis über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung
  • Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes über Art und Dauer Ihrer Behandlung

5. Familie und/oder Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen
Nachweis:

  • Geburtsurkunde, Personalausweis oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

6. Sonstige Gründe

  • z.B. Teilstudienplatz

Beachten Sie bitte, dass die von Ihnen geltend gemachten Gründe hinreichend und nachvollziehbar zu belegen sind. Andernfalls werden Ihre Wechselgründe nicht anerkannt. Sie können mehrere Gründe angeben – dies wirkt sich positiv auf Ihre Zulassungschancen aus. Das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

Losverfahren

Die Beantragung einer Teilnahme am Losverfahren ist nicht erforderlich - jede gültige Bewerbung nimmt automatisch daran teil.

Härtefallantrag

In wenigen Ausnahmefällen ist die Geltendmachung einer besonderen Härte möglich. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere Gründe einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern.

Einen Härtefallantrag reichen Sie über unser Bewerbungsportal ein. Die von Ihnen geltend gemachten Gründe sind hinreichend und nachvollziehbar zu belegen. Sollte Ihnen ein Studienplatz angeboten werden können, werden wir die von Ihnen eingereichten Nachweise als beglaubigte Kopien nachfordern.

Beispiel: Im Falle einer schweren Erkrankung reichen Sie bitte ein fachärztliches Gutachten ein, welches zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt. Es soll nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und eine Prognose über deren weiteren Verlauf enthalten. Eine Schwerbehinderung kann das fachärztliche Gutachten ergänzen und die Begründung für eine sofortige Zulassung unterstützen. Der Nachweis einer Schwerbehinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall nicht aus.

Das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

Unterlagen nachreichen

Die Antragstellung erfolgt in einem reinen Onlineverfahren über das Bewerbungsportal der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. In Papierform oder per E-Mail eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bitte reichen Sie keine zusätzlichen Unterlagen ein, wenn Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden.

Zweitstudium

Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule absolviert hat. Allerdings wird bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht zwischen Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden. Es gelten also für alle dieselben Auswahlkriterien.

Der Abschluss eines grundständigen Studiengangs mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit führt zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife – auch wenn das Studium an einer Fachhochschule absolviert wurde. Hierunter fallen alle Bachelor-Studiengänge sowie Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

Sie können entscheiden, mit welcher Studienberechtigung Sie an unserem Auswahlverfahren teilnehmen möchten. Möchten Sie beispielsweise nicht mit Ihrer Abiturnote, sondern mit der Abschlussnote des Bachelorstudiums teilnehmen, laden Sie die Abschlussdokumente (Zeugnis und Urkunde) hoch. In diesem Fall muss die Bestehensnote als Dezimalzahl angegeben werden.

Der Abschluss eines konsekutiven Studiums (Master, Promotion) kann nicht angegeben werden.

Zeitraum der Zu- oder Absagen

Eine Entscheidung über die Vergabe freier Studienplätze kann frühestens zu den unten genannten Zeitpunkten getroffen werden:

  • Zum Wintersemester: Mitte bis Ende September
  • Zum Sommersemester: Mitte bis Ende März

Vier Wochen nach Vorlesungsbeginn wird das Vergabeverfahren eingestellt. Die aktuellen Semesterzeiten finden Sie auf der Website für Semestertermine.

Ablehnende Bescheide werden erstellt, sobald die freien Studienplätze vergeben werden konnten und/oder das Vergabeverfahren eingestellt wurde.

Bewerbung für das Praktische Jahr

Studierende anderer deutscher Universitäten können ein Praktisches Jahr an einer Oldenburger Universitätsklinik oder einem Lehrkrankenhaus absolvieren. Hierzu ist keine Immatrikulation an unserer Universität erforderlich.

Praktisches Jahr

Modellstudiengang

Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang Humanmedizin einen Modellstudiengang durch. Der Modellstudiengang Humanmedizin in Oldenburg ist nach der Ärztlichen Approbationsordnung gestaltet, unterscheidet sich jedoch in Bezug auf Inhalt und die zeitliche Reihenfolge erheblich von einem Regelstudiengang.

Eventuell freie Studienplätze für höhere Semester können nur an Bewerber:innen vergeben werden, die bereit sind, in den Modellstudiengang zu wechseln. Ein Wechsel führt in der Regel zu einer Verlängerung des Studiums um mindestens 1 bis 2 Semester. Bitte sehen Sie von einer Bewerbung ab, falls Sie keine Studienzeitverlängerung in Kauf nehmen möchten.

European Medical School Oldenburg-Groningen

Impfungen

Als Studierende*r der Humanmedizin gelten für Sie die gleichen Regeln wie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Daher ist ein vollständiger Impfschutz bzw. Immunstatus gegen die folgenden Krankheiten erforderlich:

  • Mumps
  • Masern
  • Röteln
  • Influenza
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Varizellen
  • Pertussis

Lassen Sie bitte vor Studienbeginn Ihren Impfstatus überprüfen und wenn nötig auffrischen. Bitte bringen Sie zum Nachweis Ihren Impfpass mit nach Oldenburg. Diesen benötigen Sie im Laufe des Studiums regelmäßig.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Fakultät IV - Human- und Gesellschaftswissenschaften
Studiendekanatssekretariat

+49 (0)441 798-2510

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Nachdem Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert wurden, können Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an Ihrer bisherigen Universität erbracht haben, anerkannt werden. Diese werden dann in Ihre Notenübersicht eingetragen.

Anerkennung → Spezielle Regelungen in der Humanmedizin 

Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung erst erfolgen kann, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind.

Bewerber*innen, die von einer anderen Universität zu uns wechseln möchten, benötigen keine Anerkennung! Falls Sie jedoch von einer ausländischen Hochschule oder einem medizinnahen Studiengang zu uns wechseln möchten, informieren Sie sich bitte unter „Anrechnungsbescheid – Studium im Ausland und medizinnahe Studiengänge“.

InfoPortal Studium (Stand: 06.06.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p94527
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