Modellstudiengang Humanmedizin
1. Fachsemester über Hochschulstart
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1. Fachsemester - Informationen und Anträge für die Bewerbung
Modellstudiengang Humanmedizin
1. Fachsemester über Hochschulstart

Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin erfolgt ausschließlich über Hochschulstart – die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund.
Im Auftrag der Bundesländer werden hier zentral die Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin vergeben.
Seid dem 29. April 2025 können Sie sich über das Bewerbungsportal bei Hochschulstart.de für das Wintersemester 2025/2026 bewerben. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen.
Unterschiedliche Fristen und Termine
Alt-Abiturient*innen
Hochschulzugangsberechtigung erworben vor dem 16. Januar des laufenden Jahres
- Bewerbungsfrist: 29. April bis 31. Mai
- Ende der Nachreichfrist: 15. Juni
Neu-Abiturient*innen
Hochschulzugangsberechtigung erworben nach dem 15. Januar des laufenden Jahres
- Bewerbungsfrist: 29. April bis 15. Juli
- Ende der Nachreichfrist: 20. Juli
Studienbeginn
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester erfolgt zum jeweiligen Wintersemester. Studienbeginn ist immer der 01. Oktober.
Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Der Sprachnachweis muss zusammen mit den weiteren geforderten Unterlagen bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Hochschulstart
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung:
Fakultät
Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie über die Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:
Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen oder beruflichen Vorbildung dazu berechtigt sind - also über die Hochschulreife verfügen.
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Bei den folgenden Angaben handelt es sich um die Regelungen des Landes Niedersachsen für das Studium der Humanmedizin:
Weitere Fragen richten Sie bitte an den Bewerber*innenservice von Hochschulstart:
Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Sollten Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, fügen Sie bitte eine amtliche deutsche Übersetzung bei. Hiervon ausgenommen sind Hochschulzugangsberechtigungen in englischer oder französischer Sprache.
In Deutschland sind diese Personen dazu berechtigt, vereidigte Übersetzungen anzufertigen:
Sie können sich selbst darüber informieren, ob Ihr Abschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt:
Weitere Fragen richten Sie bitte an den Bewerber*innenservice von Hochschulstart.
Deutsche Sprachkenntnisse
Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige.
Der Sprachnachweis muss zur Einschreibung bei der Universität Oldenburg vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Website unter: Sprachkenntnisse
Auswahlkriterien bei der Studienplatzvergabe
Bis zu 20% der Studienplätze werden über die Vorabquoten vergeben:
- 5% Ausländer*innen
- 2 % Härtefälle
- 3 % Zweistudienbewerber*innen
- 12 Studienplätze für die Landarztquote
Die nach Abzug der Vorabquoten verbliebenen Studienplätze werden in den Hauptquoten vergeben:
- 30% Abiturbestenquote
- 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
- 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
In der Abiturbestenquote zählt ausschließlich die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung. Die Quoten AdH und ZEQ berücksichtigen zusätzlich eine medizinnahe Berufsausbildung, den
(TMS) sowie Dienste und Preise.Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), 60% der Studienplätze:
Kriterien-Gewichte | |||||
---|---|---|---|---|---|
Quote | AdH-Anteil | HZB | TMS | Berufsausbildung | Dienste |
AdH-1 | 50 % | 50 % | 20 % | 30 % | - |
AdH-2 | 50 % | 50 % | 47 % | - | 3 % |
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ), 10% der Studienplätze:
Kriterien-Gewichte | ||||
---|---|---|---|---|
Quote | TMS | Berufsausbildung | Dienste | Preise |
ZEQ | 30% | 45% | 25% | - |
Für jede Quote werden die Ranglisten nach einem „Punkteschema“ durch die Stiftung für Hochschulzulassung berechnet.
Um Ihre Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen, können Sie verschiedene Optionen nutzen:
Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien
Chance auf einen Studienplatz
Eine Abschätzung der eigenen Chancen auf einen Studienplatz kann auf der Basis der Daten der Bewerbenden des vergangenen Wintersemesters vorgenommen werden. Dazu steht Ihnen der Medi-Ranger zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Daten eingeben und ermitteln, ob Sie im vergangenen Jahr einen Studienplatz in Medizin bekommen hätten. Bitte beachten Sie, dass dies in kommenden Bewerbungsverfahren anders sein kann.
Beratung zu alternativen Studienoptionen
NC (Numerus Clausus)
Der Numerus clausus (NC) ist kein vor dem Vergabeverfahren festgelegter Wert. Er ist das Ergebnis des Verfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und kann erst im Nachhinein mitgeteilt werden.
Die Werte fallen von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus, weil die Zahl der eingehenden Bewerbungen unterschiedlich hoch ist und damit auch die darin eingebrachten Durchschnittsnoten andere sind.
Die Auswahlgrenzen vergangener Semester können Sie hier einsehen:
Einschreibung
Nachdem Sie eine Zulassung für einen Studienplatz über Hochschulstart erhalten haben, werden Ihre Kontaktdaten an unsere Universität übermittelt. Unser Immatrikulationsamt übernimmt die weitere Bearbeitung und kümmert sich um Ihre Einschreibung (auch Immatrikulation genannt). Mit Ihrer Einschreibung werden Sie Mitglied der Carl von Ossietzky Universität und erhalten den Studierendenstatus.
Zur Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Hierzu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Informationen und Formularen. Wenn Sie sich vorab informieren möchten, finden Sie hier eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen:
Nach fristgerechtem Eingang und Prüfung der Unterlagen werden Sie immatrikuliert und erhalten per E-Mail Ihre Zugangsdaten zu unserem Campusmanagementsystem Stud.IP.
Immatrikulationsbescheinigungen sowie BAföG-Bescheinigungen können jederzeit in Stud.IP erstellt und ausgedruckt werden. Die Bescheinigungen enthalten einen Verifizierungscode, mit dem die Empfänger (z. B. BAföG-Amt, Krankenkasse etc.) diese auf Echtheit überprüfen können.
Als Studierendenausweis wird an der Carl von Ossietzky Universität die CampusCard an Studierende ausgegeben. Die CampusCard ist für Aktivitäten auf dem Campus (u.a. Mensa, Bibliothek) nutzbar. Sie wird automatisch erstellt, nachdem Sie in Stud.IP ein Foto hochgeladen haben und wird an die angegebene Postadresse versandt. Die Uploadfunktion finden Sie in Stud.IP unter Profil > CampusCard. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.
Als Fahrkarte nutzen Sie das Deutschlandsemesterticket (D-Semesterticket), das in den Nahverkehrszügen in ganz Deutschland gültig ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss).
Nach Ihrer Einschreibung werden die Kolleg*innen der Fakultät VI - Medizin und Gesundheitswissenschaften Sie durch das Studium begleiten.
Landarztquote
Seit dem Wintersemester 2023/2024 können sich Interessierte an Medizinstudienplätzen in Niedersachsen über die Landarztquote bewerben. Mit der Landarztquote ist eine weitere Vorabquote dazugekommen. Es entstehen keine zusätzlichen Studienplätze.
Eine Bewerbung für die Landarztquote läuft weder über die Universität noch über Hochschulstart. Stattdessen richten Sie Ihre Bewerbung an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA).
Bitte beachten Sie, dass für diese Bewerbung eigene und frühere Fristen gelten, die von den Fristen der Stiftung für Hochschulzulassung abweichen!
Eine Besonderheit besteht darin, dass im Verfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe ist. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:
- Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
- Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit mit einer Gewichtung von 40 Prozent
Zwingend vorliegen muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung.
Bewerber*innen auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird. Hierbei erfolgt eine Bewertung sozial-kommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung.
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) leitet die Liste der ausgewählten Bewerber*innen mit den zugeordneten Studienplätzen an die Stiftung für Hochschulzulassung weiter. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide. Nicht ausgewählte Bewerber*innen erhalten vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.
Weitere detaillierte Informationen:
Mit der Annahme des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung (Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Bereichen tätig zu sein, für die das Land Niedersachsen im Zusammenwirken mit der KVN einen besonderen Bedarf festgestellt hat.
Die über die Landarztquote nicht in Anspruch genommenen Studienplätze gehen in das reguläre Nachrückverfahren über und werden mit Bewerber*innen der Hauptquoten AdH und ZEQ besetzt.
Losverfahren
Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters wird nur dann durchgeführt, wenn die regulären Vergabeverfahren von Hochschulstart abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Ein bereits erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme am Losverfahren nicht verloren. Bewerber*innen, die im regulären Bewerbungszeitraum nicht am Verfahren teilgenommen haben, können sich ebenfalls für das Losverfahren registrieren.
Antragsformular zur Teilnahme am Losverfahren:
Die Frist zur Antragstellung endet am 15. Oktober des Jahres. Sie können uns Ihren Antrag postalisch oder per E-Mail (PDF-Datei) zukommen lassen.
Modellstudiengang
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang Humanmedizin einen Modellstudiengang durch. Der Modellstudiengang Humanmedizin in Oldenburg ist nach der Ärztlichen Approbationsordnung gestaltet, unterscheidet sich jedoch in Bezug auf Inhalt und die zeitliche Reihenfolge erheblich von einem Regelstudiengang.
Inhaltliche Informationen zu unserem Modellstudiengang Humanmedizin erhalten Sie auf den Webseiten der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften:
Sprachnachweise
Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies
Welche Zertifikate akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
Der Sprachnachweis muss zur Einschreibung bei der Universität Oldenburg vorgelegt werden.
Studienplatztausch zum 1. Fachsemester
Der Studienplatztausch ist ein Angebot der jeweiligen Hochschule, den Studienort zu wechseln, ohne am regulären Bewerbungsverfahren teilnehmen zu müssen. Aus diesem Grund besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tauschgenehmigung.
An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist ein Studienplatztausch zum 1. Fachsemester grundsätzlich nicht möglich. Nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung können gewichtige gesundheitliche, soziale oder wirtschaftliche Gründe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Gründe können berücksichtigt werden:
1. Wohnsitz Ehe- oder Lebenspartner*in und/oder einem eigenen Kind in Oldenburg
Nachweise:
- Bescheinigung über den Wohnsitz (z.B. Meldebescheinigung des Bürgerbüros)
- Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes
2. Gesundheitliche Beeinträchtigung (Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung), die in der Regel seit mindestens 18 Monaten durch ärztliches Fachpersonal in Oldenburg dauerhaft behandelt wird.
Nachweise:
- Nachweis über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung
- Bestätigung des behandelnden ärztlichen Fachpersonals über Art und Dauer Ihrer Behandlung
3. Sie wohnen in Niedersachsen oder Bremen und die Universität Oldenburg ist die nächstgelegene Universität an der ein Studium der Humanmedizin für Sie möglich ist. Hier ist ausschließlich die Nähe zu Ihrem Wohnort ausschlaggebend.
Nachweis:
- Bescheinigung über den Hauptwohnsitz (z.B. Personalausweis)
Ein Studienplatztausch muss bis spätestens 15. September beantragt werden – unabhängig davon, wann Sie die Zulassung von Hochschulstart erhalten haben.
Detaillierte Informationen sowie entsprechende Formulare erhalten Sie im Immatrikulationsamt:
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Hinter dem Begriff “Test für medizinische Studiengänge (TMS)” verbirgt sich ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen prüft.
Der TMS wird von der heiTEST-Koordinationsstelle der Universität Heidelberg und anderen Universitäten gemeinsam durchgeführt. Die Teilnahme am TMS bestimmt sich abschließend nach den vom Testveranstalter festgelegten Bedingungen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Jede Person darf den TMS nach einer ersten Teilnahme einmalig innerhalb eines Jahres wiederholen. Der Test für medizinische Studiengänge findet an zwei TMS-Durchgängen pro Jahr statt (Frühjahrs-TMS und Herbst-TMS).
Das Testergebnis kann die Chance auf einen Studienplatz in den Quoten „Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)“ und „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ erhöhen. Eine Verschlechterung der Chancen gegenüber anderen Bewerber*innen ist ausgeschlossen, da sich das Ergebnis des Tests nur positiv auf die Ranglistenposition auswirken kann.
Bewerber*innen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation zum Studium berechtigt sind,
In Niedersachsen wird der TMS auch im Rahmen der Auswahl zur Landarztquote als ein Kriterium herangezogen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Anbieters:
Zweitstudium
Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule absolviert hat. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.
Bei Rechtswissenschaft / Jura und den Lehramtsstudiengängen gilt das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen.
Die Zulassung zum Zweitstudium beschränkt sich auf maximal 3 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird.
Detaillierte Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung:
Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen
Wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Beispielsweise wäre hier der Ingenieur zu nennen, der an einer neuen mechanischen Herzklappe forscht und ohne ein medizinisches Studium nicht den nötigen Erfolg seiner Forschung vorweisen wird.
Möchten Sie wissenschaftliche Gründe geltend machen, benötigen Sie ein Gutachten der in der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannten Hochschule. Die Hochschule versendet das erstellte Gutachten direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Einreichfrist des Gutachtens bei Hochschulstart richtet sich nach dem Abschluss Ihres Erststudiums. Wenn Sie Ihr Erststudium nach dem 15. Januar des Jahres abgeschlossen haben, gelten die Bewerbungsfristen für „Neu-Abiturient*innen“, haben Sie Ihr Studium vor dem 16. Januar des Jahres abgeschlossen, gelten die Fristen für „Alt-Abiturient*innen“.
Der Antrag auf Erstellung des Gutachtens muss entsprechend früh bei uns eingereicht werden. Senden Sie die vollständigen Unterlagen bitte mindestens 6 Wochen vor Ende Ihrer Bewerbungsfrist an:
Sollten Sie dies nicht einhalten, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht sichergestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Impfungen
Als Studierende*r der Humanmedizin gelten für Sie die gleichen Regeln wie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Daher ist ein vollständiger Impfschutz bzw. Immunstatus gegen die folgenden Krankheiten erforderlich:
- Mumps
- Masern
- Röteln
- Influenza
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Varizellen
- Pertussis
Lassen Sie bitte vor Studienbeginn Ihren Impfstatus überprüfen und wenn nötig auffrischen. Bitte bringen Sie zum Nachweis Ihren Impfpass mit nach Oldenburg. Diesen benötigen Sie im Laufe des Studiums regelmäßig.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Auslandsaufenthalt in Groningen