Erstberatung

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Anrechnungsportfolio

Hier erhalten Sie einen Überblick über das PLAR-Anrechnungsportfolio.

Die Bearbeitung erfolgt komplett in stud.IP. Nachdem Sie an der erforderlichen Beratung vom PLAR-Service teilgenommen haben, wird auf Ihrem Arbeitsplatz der PLAR-Service-Button frei geschaltet.

 

Anrechnungsantrag

Pro Modul, das Sie sich anrechnen lassen möchten, erstellen Sie einen Antrag in stud.IP. 

Wenn Sie einen neuen Antrag auf Anrechnung stellen möchten, suchen Sie zunächst das Modul aus, das Sie sich anrechnen lassen möchten. Geben Sie dazu das Kürzel des Moduls an (z. B. cma105). 

Begründung

Bitte stellen Sie sich kurz (max. 500 Worte) als Person vor. Beschreiben Sie in eigenen Worten, warum Sie den Antrag stellen. Verweisen Sie dabei auf Ihre bisher erworbenen Kompetenzen.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Begründung Ihres Antrags beachten:

Anschreiben
Die Begründung ist Ihr Anschreiben und somit Ihr „persönlichster“ Kontakt zu den Fachvertreter*innen, die über Ihren Antrag entscheiden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich Ihnen vorzustellen.

Anwendungswissen
In der Begründung können Sie Ihre eigene Kompetenzentwicklung darstellen.

Keine Details
Beziehen Sie sich an dieser Stelle nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule (dieser Schritt erfolgt in der Anrechnungssynopse).

Form
Achten Sie auf die Form: Benutzen Sie ganze Sätze und keine Stichworte.

Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte insbesondere genaue Angaben zu Ihren Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie ggf. zu beruflichen Tätigkeiten beinhalten.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs beachten:

Kompetenzen
In Ihrem Lebenslauf geht es darum, Ihren Kompetenzerwerb anhand Ihrer beruflichen Stationen möglichst lückenlos aufzuzeigen.

Hochschulzugang
Welche Hochschulzugangsberechtigung haben Sie: Verfügen Sie über Abitur oder eine anerkannte berufliche Qualifikation (Z-Prüfung, 3+3 Regelung)?
Informationen zur Schullaufbahn, die vor dem Hochschulzugang liegen, müssen im Lebenslauf dagegen nicht aufgeführt werden.

Bandbreite
Üben Sie ein Hobby professionell aus oder leisten Sie eine Freiwilligenarbeit? In Ihrem Lebenslauf können Sie Kompetenzen aus allen Lebensbereichen aufführen.

Anrechnungssynopse

In der Anrechnungssynopse geht es darum glaubhaft zu machen, dass Sie die Kompetenzziele des zur Anrechnung beantragten Moduls durch außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten bereits erreicht haben. Die in stud.IP hinterlegte Kompetenzzielbeschreibung des Moduls wird automatisch angezeigt.

Unter „gleichwertige Fertigkeiten und Fähigkeiten” sollen Sie in eigenen Worten beschreiben, was Sie können. Beziehen Sie sich inhaltlich auf die Kompetenzziele des Moduls, übernehmen Sie diese aber keinesfalls wortwörtlich. Unter „Lernkontext” geben Sie an, wo Sie das erlernt bzw. angewendet haben. Dazu verknüpfen Sie die entsprechenden Stationen aus Ihrem Lebenslauf.

Für die Beschreibung Ihrer Fähigkeiten können Sie in der Anrechnungssynopse bis zu 15 Einträge erstellen. Jedem Eintrag ordnen Sie entsprechende Nachweise zu, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie über die im jeweiligen Eintrag beschriebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügen. Verweisen Sie gegebenenfalls auf konkrete Seiten in den Belegen bzw. markieren entsprechende Absätze. Pro Eintrag können Sie maximal zwei authentische Belege (individuelle Nachweise und Curricula) und zwei Zeugnisse/Zertifikate nennen.

Nachweise

Ihre Nachweise müssen Sie nur einmal in stud.IP hochladen und können sie dann beliebig häufig im Portfolio verknüpfen. 

Im Rahmen des Anrechnungsportfolios wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Nachweisen unterschieden:

  1. Authentische Belege und Curricula (= non-formale Nachweise)
  2. Zertifikate und Zeugnisse (= formale Nachweise) 

Authentische Belege

Jede*r hat individuelle authentische Belege. Dadurch können diese ganz unterschiedlich sein – die folgende Auflistung enthält also lediglich Beispiele:

Arbeitsproben

  • eigene Veröffentlichungen (wissenschaftliche Beiträge, Monographien)
  • Arbeitsberichte
  • Gutachten (von Ihnen erstellt)
  • schriftliche oder bildliche Darstellungen Ihrer Vorgehensweisen:
    Notizen, Arbeitspläne, Visualisierungen und Präsentationen (Grafiken, Illustrationen, Videos von Entwürfen und Ergebnissen)

Nachträgliche eigene schriftliche oder bildliche Darstellung Ihrer Vorgehensweisen

Dokumentation Ihrer Kompetenzen in Form von Zeitungsartikeln o.ä.

Curricula

Curricula sind Auszüge der von Ihnen abgeschlossenen Bildungsgänge: Übersichten zu Lernhalten, Lernzielen, Lernprozessen

Zeugnisse und Zertifikate

Formale Nachweise

  1. aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen
  2. zu beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten

Bestätigungen Ihrer Arbeitgeber*innen

Die Zeugnisse und Zertifikate müssen nicht beglaubigt sein.

Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, fügen Sie bitte entsprechende Erläuterungen hinzu.

Bitte halten Sie sich an die Schutzbestimmungen für personenbezogene Daten gemäß DSGVO und mit Arbeitgeber*innen getroffene Vereinbarungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Einreichen des Anrechnungsportfolios

Das von Ihnen erstellte Portfolio sehen Sie in der Übersichtsliste unter dem Status „Neu“. 

Sie können Ihr Portfolio jederzeit weiter bearbeiten.
Wenn alles vollständig ist, reichen Sie Ihr Portfolio beim PLAR-Service ein.

Tipp:
Für weitere Informationen zum Modul (z. B. Inhalt, zugehörige Veranstaltungen, Links) können Sie sich die komplette Modulbeschreibung ansehen.

Anmerkungen zum Schluss

Folgende Punkte sollten Sie bei der gesamten Erstellung des Anrechnungsportfolios im Hinterkopf haben:

Mit der Einreichung des Anrechnungsportfolios bestätigen Sie, dass:

  • sich alle eingereichten Belege und Nachweise auf Ihre eigene Biographie beziehen.
  • alle Darstellungen in den Anrechnungssynopsen von Ihnen persönlich erstellt wurden.

Das Anrechnungsportfolio ist nicht identisch mit der Prüfungsform „Portfolio“.

  • Sie können den Anrechnungsantrag nur einreichen, wenn Sie sich noch nicht für die entsprechende Modulprüfung verbindlich angemeldet haben (bzw. die Abmeldung nicht mehr möglich ist). Das Stellen eines Anrechnungsantrags ist ebenfalls nicht möglich, wenn Sie bereits einen Prüfungsversuch unternommen haben.
  • Solange Ihr Anrechnungsantrag noch nicht entschieden ist, sollten Sie die zur Anrechnung beantragten Modulveranstaltungen weiterhin besuchen und sich ggf. auch für Modulprüfungen anmelden, um die Anmeldfrist nicht zu versäumen.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über Ihren Anrechnungsantrag einige Wochen dauern kann. In stud.IP können Sie jederzeit nachvollziehen, in welchem Bearbeitungsstatus sich Ihr Antrag gerade befindet.

Webmaster (Stand: 17.09.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p113684
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