Retten und Wiederbeleben - Nachweis der Rettungsfähigkeit

Anmeldung im NLC
Nummer: KOL.2548.04N
Termin: Sa., 29.11.2025, 09:00 – 17:00
Anmeldeschluss:14.11.2025
Veranstaltungsort: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Campus Haarentor, Gebäude S (Sportzentrum), Uhlhornsweg 49-55, 26129 Oldenburg (Oldenburg)
Kosten: kostenlos
Kursbeschreibung:

Gemäß Schulgesetz (§ 62 NSchG) in Verbindung mit den Bestimmungen für den Schulsport (Rd.Erl. d. MK v. 1.10.2011) obliegt die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler sowie die Wasser- und Beckenaufsichtspflicht allein der mit dem Schulschwimmen beauftragten Lehrkraft. 
Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass sie rettungsfähig sind und Maßnahmen der Ersten Hilfe und zur Herz-Lungen-Wiederbelebung anwenden können.

Ferner müssen sie ihre Rettungsfähigkeit eigenverantwortlich im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildung dem jeweils aktuellen Kenntnisstand und den Gegebenheiten der Schwimmstätte anpassen. Eine wichtige Einflussgröße bezüglich der Rettungsfähigkeit der Lehrkraft ist auch die Wassertiefe des Beckens. Eine Lehrkraft ist nur hinreichend rettungsfähig, wenn sie in der Lage ist, von jeder Stelle und aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens eine verunfallte Person an die Wasseroberfläche zu bringen. 

Die Schulleitung hat darauf zu achten, dass sie mit der Erteilung des Schwimmunterrichts nur Lehrkräfte beauftragt, die nachweisen können, dass sie auch rettungsfähig sind. 
Inhalt der Aktualisierung der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben ist die erweiterte Kombinierte Übung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG, des DRK, des ASB –Bronze. Als Nachweis der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben muss die Lehrkraft die Kombinierte Übung ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:

  • 15 m Anschwimmen in Bauchlage
  • Abtauchen zum Beckenboden (tiefste Stelle der Anlage) und heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
  • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
  • 15 m Schleppen eines Partners
  • Anlandbringen des Geretteten
  • Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).

Die Fortbildung richtet sich an alle Lehrkräfte, die ihre Rettungsfähigkeit in den letzten drei Jahren nicht aktualisiert haben. Sie beinhaltet alle erforderlichen Elemente und wird ordnungsgemäß bescheinigt. 

Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Land Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Dies gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft. Diese müssten bei einer Teilnahme anteilige Kosten in Höhe von 45,- Euro zahlen.
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Anbieter: OFZ – Kompetenzzentrum für regionale Lehrkräftefortbildung der Universität Oldenburg, www.ofz.de

Wichtige Hinweise: (weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Bedingungen)

  • […] Vor der Anmeldung müssen Sie sich die Genehmigung zur Teilnahme von der vorgesetzten Dienststelle einholen, auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden (Anmerkung: Diese muss uns nicht vorgelegt werden). […] Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bedeutet noch keine Zusicherung der Teilnahme. Erst durch die Zusendung der Einladung akzeptiert das OFZ die Anmeldung. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Bedingungen des OFZ.
     
  • Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt direkt im Niedersächsischen LernCenter unter «Veranstaltungsanmeldungen». Alternativ ist auch eine schriftliche Abmeldung per E-Mail () unter Angabe der Kursnummer möglich. […] Grundsätzlich sollen Abmeldungen so früh wie möglich getätigt werden, damit freie Plätze frühzeitig an andere Interessierte weitergegeben werden können. Dies gilt auch für kostenfreie Angebote. […] Abmeldungen nach Erhalt der Einladung, dem Erreichen des Meldeschlusses oder Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund, entbinden nicht von der Zahlung der im NLC ausgewiesenen Kosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die im NLC ausgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt. […]


 

Tipps zur Nutzung des NLC

Im Februar 2024 wurde die Veranstaltungsdatenbank VeDaB durch die Software NLC (Niedersächsisches LernCenter) abgelöst. Seitdem erreichen uns viele Anfragen zum Anmeldeverfahren.

Hier einige Tipps zur Selbsthilfe:

  • Anmeldungen zu unseren Fortbildungen sind ausschließlich über NLC möglich.
     
  • Für die Nutzung von NLC ist zwingend eine Registrierung erforderlich. 
     
  • Bei einer Neuregistrierung müssen alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt werden. Leider nimmt das System auch Neuregistrierungen mit fehlenden Daten an. Sie können sich mit unvollständigen Profilen aber nicht zu den Fortbildungen anmelden.
     
  • Bestehenden VeDaB-Konten wurden automatisch in NLC-Konten umgewandelt. Eine erneute Registrierung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bitte prüfen Sie, ob die in Ihrem Profil hinterlegten Daten noch aktuell sind.
  • Im NLC ist der Anmeldename Ihre Mailadresse. Der VeDaB-Benutzername wird im NLC nicht mehr verwendet. Ihr VeDaB-Passwort kann weiterverwendet werden. Sie können sich aber selbstverständlich auch einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes zusenden lassen.
  • Eine Anmeldung zu Fortbildungen ist nur möglich, wenn Sie sich vorher eingeloggt haben.
  • Video-Tutorials zur Nutzung von NLC finden Sie und FAQ 

Fragen und technische Probleme können Sie per Email oder per Telefon unter 05121 / 1695-400 klären.

(Stand: 19.10.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/ofz/kursinfo?nummer=50984
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