Kinderschutz im schulischen Rahmen - Online
Anmeldung im NLCPersonen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sogenannte «Berufsgeheimnisträger» sind, werden mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 dazu verpflichtet, einer Kindeswohlgefährdung entgegen zu wirken. Lehrer*innen sowie Sozialarbeiter*innen und andere sind im Gesetz genannt und zu einem abgestimmten Handeln verpflichtet. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe in das Niedersächsische Schulgesetz aufgenommen.
Das Ziel der Fortbildung ist es, dass die Teilnehmer*innen im Hinblick auf den Kinderschutz sicherer in ihrem Handeln werden. Vertiefend stellen wir Ihnen das Material der Stadt Oldenburg zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII vor und zeigen Möglichkeiten der Kooperation auf. Ein strukturierter Umgang mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung in der Schule soll langfristig implementiert werden.
Inhalte der Fortbildung:
- Datenschutz und Schweigepflicht
- Soziale Risikofaktoren und Ressourcen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern
- Formen der Kindesmisshandlung: Kindesvernachlässigung und sex. Gewalt gegen Kinder
- Kooperation mit den im Amt für Jugend, Familie und Schule zuständigen Kolleg*innen
- Kennenlernen des Materials aus der Jugendhilfe zum Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung etc.
Im Anschluss an einen 90-minütigen Input besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen zu konkreten Fallkonstellationen zu stellen.
Anbieter:
OFZ - Kompetenzzentrum für regionale Lehrkräftefortbildung
der Carl von Ossietzky Universität, Oldenburg
www.ofz.de
Tipps zur Nutzung des NLC
Im Februar 2024 wurde die Veranstaltungsdatenbank VeDaB durch die Software NLC (Niedersächsisches LernCenter) abgelöst. Seitdem erreichen uns viele Anfragen zum Anmeldeverfahren.
Hier einige Tipps zur Selbsthilfe:
- Anmeldungen zu unseren Fortbildungen sind ausschließlich über NLC möglich.
- Für die Nutzung von NLC ist zwingend eine Registrierung erforderlich.
- Bei einer Neuregistrierung müssen alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt werden. Leider nimmt das System auch Neuregistrierungen mit fehlenden Daten an. Sie können sich mit unvollständigen Profilen aber nicht zu den Fortbildungen anmelden.
- Bestehenden VeDaB-Konten wurden automatisch in NLC-Konten umgewandelt. Eine erneute Registrierung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bitte prüfen Sie, ob die in Ihrem Profil hinterlegten Daten noch aktuell sind.
- Im NLC ist der Anmeldename Ihre Mailadresse. Der VeDaB-Benutzername wird im NLC nicht mehr verwendet. Ihr VeDaB-Passwort kann weiterverwendet werden. Sie können sich aber selbstverständlich auch einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes zusenden lassen.
- Eine Anmeldung zu Fortbildungen ist nur möglich, wenn Sie sich vorher eingeloggt haben.
- Video-Tutorials zur Nutzung von NLC finden Sie und FAQ
Fragen und technische Probleme können Sie per Email oder per Telefon unter 05121 / 1695-400 klären.