Ausleihe von Instrumenten für den Einzelunterricht
Ausleihe von Instrumenten für den Einzelunterricht
Wer ist wofür zuständig?
Streichinstrumente | Ursula Berger-Nashir [email protected] |
Zupfinstrumente | Nangialai Nashir [email protected] |
Blasinstrumente | Christian Kappe [email protected] |
Und so geht's:
- Für die Ausleihe ist ein Vertrag abzuschließen. Die Ausgabe eines Instruments erfolgt nur nach Vorlage des Vertrages.
- Die Ausleihe ist befristet, in der Regel bis zum Beginn jeweils des nächsten Semesters. Bei Überziehung wird eine Gebühr erhoben.
- Verlängerungen müssen mit der zuständigen Person ausdrücklich vereinbart werden.
- Die Instrumente dienen dazu, den Unterricht in einem neuen Bereich auszuprobieren. Deshalb haben Wünsche nach einer neuen Ausleihe in der Regel Vorrang vor Wünschen nach Verlängerung.