Kontakt

Geschäftsstelle

Willke, Ines

+49 (0)441 798-2987

+49 (0)441 798-4016

A10  0-009  

Überäume

Jede/r Studierende und Lehrende des Instituts für Musik kann die Überäume im 1. OG des Traktes A9 nutzen. Andere Personen haben keinen Zutritt zu den Räumen. Gäste dürfen nicht mitgebracht werden. In den Flur gelangt man mit einem Zutrittsausweis, der in der Geschäftsstelle der Musik auf schriftlichen Antrag erhältlich ist. Der Zutrittsausweis bleibt bis zur Exmatrikulation gültig. Der Nutzer/die Nutzerin haftet für eventuelle Folgen, die sich aus dem Missbrauch des Zutrittsausweis ergeben. Bei Verlust des Ausweises ist die Geschäftsstelle der Musik umgehend zu benachrichtigen.

Ausgabe der Zutrittsausweie für die Überäume in A10 0-009
Karola Gebauer

Die Ausweise werden während der Bürozeiten ausgegeben: Bitte kontaktieren Sie Karola Gebauer per Mail unter [email protected]

Zur Behandlung der Musikräume, Geräte und Instrumente:

  • Die Fenster müssen in den Überäumen geschlossen bleiben.
  • Es besteht Rauchverbot.
  • Die Geräte und Instrumente müssen sachkundig und pfleglich behandelt werden.
  • Der Zugang zu den Überäumen ist mit einem elektronischen Türschließsystem gesichert. Die Tür darf nicht blockiert werden, da ansonsten ein Alarm ausgelöst wird.

Sonntags üben?

Das Üben am Wochenende ist möglich. Dafür können Studierende, die im Besitz eines
Zutrittsausweises sind, einen weiteren Ausweis beim Pförtner im Mensafoyer zum Öffnen
der Universitäts-Eingangstüren erhalten.
Für die Aushändigung des neues Zutrittsausweises ist also ein eigener Zutrittsausweises sowie ein Personal-
ausweis nötig.

Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Fenster wegen der Anwohner ge-
schlossen bleiben!

 

Musik-Webmaster (Stand: 30.09.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p2244
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