Kontakt
Antrag STIBET / Oscar-Romero / Jakob Mann
-
Antragsformular Bitte nutzen Sie dieses pdf-Formular als Deckblatt für Ihre Antragsunterlagen
Stipendien für internationale Studierende und Promovierende
Ab dem 15.05.2025 können Sie sich wieder um STIBET-Stipendien und ab dem 02.06.2025 um Jakob-Mann-Stipendien bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2025.
Das Oscar-Romero-Stipendium wird ebenfalls bis zum 30.06.2025 ausgeschrieben.
Durch die STIBET-Programme fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) die Betreuung von internationalen Studierenden und Promovierenden an deutschen Hochschulen. Ein STIBET-Stipendium ist grundsätzlich nicht für ein Studium im (benachbarten) Ausland oder ein Auslandssemester gedacht, sondern als finanzielle Unterstützung für ein Studium in Deutschland. Die Universität Oldenburg vergibt halbjährlich folgende Stipendien:
1. STIBET Studienabschlussstipendien
zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Studienabschlussstipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden. Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
- Sehr gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Studierende und Promovierende in der Abschlussphase ihres Studiums in nicht selbst verschuldeter Notlage
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.
Fördersumme und -dauer
Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Vergabekriterien
- Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
- Abschluss innerhalb des nächsten Jahres (belegt durch Gutachten, Notenbescheinigung)
- Motivationsschreiben
- Gutachten
- Ggf. Notlage: Sie sind ohne eigenes Verschulden in der Abschlussphase ihres Studiums in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten.
Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
2. STIBET-Stipendien für besonderes Engagement
für internationale Studierende und Promovierende mit guten Leistungen und darüber hinaus herausragendem Engagement im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg.
Voraussetzungen: Wer kann mit einem STIBET- Stipendium für besonderes Engagement gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
- Herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg
- Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
Mit dem Stipendium darf keine Gegenleistung verbunden sein (keine Dienstleistungen, keine Arbeitsverhältnisse etc.).
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.
Fördersumme und -dauer
Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Vergabekriterien
- Herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg
- Motivationsschreiben
- Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
- Gutachten
3. STIBET-Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit
für internationale Studierende & Promovierende mit besonderen Herausforderungen im Studium (z.B. Geflüchtete, Personen mit Behinderung, Personen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern & Pflegebedürftigen).
Voraussetzungen: Wer kann mit einem STIBET- Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
- Besondere Herausforderungen im Studium
- Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.
Was sind besondere Herausforderungen im Studium?
- Fluchthintergrund
- Psychische und körperliche Beeinträchtigungen, auch chronische Erkrankungen
- Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und Pflegebedürftigen
Fördersumme und -dauer
Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.
Vergabekriterien
- Motivationsschreiben inkl. Beschreibung der besonderen Herausforderungen im Studium
- Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
- Gutachten
Die Jakob-Mann-Stiftung wurde 2003 von Irmgard Mann zu Ehren ihres Ehemannes gegründet. Jakob Mann lag es sehr am Herzen, sozial benachteiligten Menschen mit Hoch- und/oder Sonderbegabung zu Möglichkeiten zu verhelfen, ihre vorhandenen Ressourcen optimal zu entfalten und zu nutzen.
Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich.
1. Jakob-Mann-Stipendium
für besonders begabte internationale Studierende und Promovierende
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann Stipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen) mit herausragenden Studien- bzw. Forschungsleistungen.
- Wünschenswert: Bedeutung für die Region
- Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.
Fördersumme und -dauer
- Es wird ein Stipendium für 12 Monate mit monatlichen Stipendienraten von bis zu 1.000€ vergeben.
Vergabekriterien
- Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
- Motivationsschreiben
- Gutachten
2. Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendien
zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden.
- Sehr gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
- Wünschenswert: Bedeutung für die Region (beispielsweise durch Promotionsabsicht in Oldenburg, berufliche Perspektiven o.ä.)
- Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.
Fördersumme und -dauer
- Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Vergabekriterien
- Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
- Abschluss innerhalb des nächsten Jahres (belegt durch Gutachten, Notenbescheinigung)
- Motivationsschreiben
- Gutachten
Aus Mitteln der Oscar-Romero-Stiftung vergibt das International Office jährlich ein Stipendium in Höhe von bis zu 1000,- EUR für internationale Studierende und Promovierende der Universität Oldenburg, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Oscar-Romero-Stipendium
Voraussetzungen: Wer kann mit einem Oscar-Romero-Stipendium gefördert werden?
- An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
- Finanzielle Bedürftigkeit: Sie sind ohne eigenes Verschulden in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten.
- Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
Fördersumme und -dauer
Das Stipendium umfasst die Summe von bis zu 1000,- EUR. Das Stipendium wird in maximal zwei Raten je bis zu 500,- EUR ausgezahlt.
Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.
Vergabekriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit (Kontoauszüge oder Nachweise)
- Persönliche Situation (Motivationsschreiben)
- Empfehlungsschreiben
- Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
- Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
Bewerbung und Antragsunterlagen
Schritt 1: Ihre Bewerbung
Bitte fassen Sie folgende Dokumente in einer einzigen pdf-Datei zusammen und senden Sie sie an [email protected]. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
- Motivationsschreiben (Begründung des Antrags, relevante Informationen je nach Stipendienart z. B. Thema der Abschlussarbeit, Engagement, Beschreibung der Hindernisse oder der Notlage, Informationen zu persönlicher Situation)
- Lebenslauf
- Aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote (für Studierende)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels
- Falls vorhanden: Bescheinigung über Ehrenamt (Kurzbescheinigung über Dauer und Umfang)
- Bei zusätzlicher beruflicher Tätigkeit: Bescheinigungen über das monatliche Durchschnittseinkommen
- Benötigte Unterlagen je nach Stipendium:
Bei STIBET/Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium:
- Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt (für Studierende; falls bereits vorhanden) bzw. Zulassung des Promotionsausschusses (Promovierende)
- Ggf. Belege und Begründung der nicht selbst verschuldeten Notlage. Kontoauszüge der letzten drei Monate, bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweise
- Für Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium: Auflistung von Einnahmen/Ausgaben (Unterstützung von Eltern, Arbeitsentgelt etc.)
Bei STIBET-Stipendium für besonderes Engagement
- Belege und Beschreibung des Engagements im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg
Bei STIBET-Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit
- Belege über die besonderen Herausforderungen (Grad der Behinderung, ärztliche Atteste, Geburtsurkunde o. ä.)
Bei Jakob-Mann-Stipendium
- Ausführliches Motivationsschreiben, Herausstellung Ihrer herausragenden Leistungen, Erläuterung, inwiefern die Region Oldenburg von Ihnen profitiert
- Auflistung von Einnahmen/Ausgaben (Unterstützung von Eltern, Arbeitsentgelt etc.)
Bei Oscar-Romero-Stipendium
- Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit: Kontoauszüge der letzten drei Monate, bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweise
Schritt 2: Gutachten per E-Mail von einer Lehrperson
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten benötigen wir ein Gutachten von der/dem Betreuenden Ihrer Abschlussarbeit bzw. Promotion oder einer/einem Lehrende*n aus Ihrem Studiengang. Das Gutachten muss direkt von der*dem Verfasser*in per E-Mail an [email protected] geschickt werden.
Folgende Fragen sollten im Gutachten beantwortet werden:
- Wie beurteilen Sie den bisherigen Studien- bzw. Promotionsverlauf?
- Bis wann wird die Person ihr Studium bzw. ihre Promotion voraussichtlich abschließen können, und welchen Erfolg erwarten Sie dabei?
- Welchen Eindruck haben Sie von der Persönlichkeit/Situation der antragstellenden Person?