Stipendien für internationale Studierende und Promovierende

Ab dem 15.05.2025 können Sie sich wieder um STIBET-Stipendien und ab dem 02.06.2025 um Jakob-Mann-Stipendien bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2025.

Das Oscar-Romero-Stipendium wird ebenfalls bis zum 30.06.2025 ausgeschrieben. 

Durch die STIBET-Programme fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) die Betreuung von internationalen Studierenden und Promovierenden an deutschen Hochschulen. Ein STIBET-Stipendium ist grundsätzlich nicht für ein Studium im (benachbarten) Ausland oder ein Auslandssemester gedacht, sondern als finanzielle Unterstützung für ein Studium in Deutschland. Die Universität Oldenburg vergibt halbjährlich folgende Stipendien:

1. STIBET Studienabschlussstipendien

zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Studienabschlussstipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden. Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
  • Sehr gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
  • Studierende und Promovierende in der Abschlussphase ihres Studiums in nicht selbst verschuldeter Notlage

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.

Fördersumme und -dauer

Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.

Vergabekriterien

  • Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
  • Abschluss innerhalb des nächsten Jahres (belegt durch Gutachten, Notenbescheinigung)
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten
  • Ggf. Notlage: Sie sind ohne eigenes Verschulden in der Abschlussphase ihres Studiums in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten.

Erwünscht: ehrenamtliches Engagement
 

Zur Bewerbung

2. STIBET-Stipendien für besonderes Engagement

für internationale Studierende und Promovierende mit guten Leistungen und darüber hinaus herausragendem Engagement im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem STIBET- Stipendium für besonderes Engagement gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
  • Herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg
  • Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)

Mit dem Stipendium darf keine Gegenleistung verbunden sein (keine Dienstleistungen, keine Arbeitsverhältnisse etc.).

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.

Fördersumme und -dauer

Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.

Vergabekriterien

  • Herausragendes Engagement im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg
  • Motivationsschreiben
  • Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
  • Gutachten


Zur Bewerbung

3. STIBET-Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit

für internationale Studierende & Promovierende mit besonderen Herausforderungen im Studium (z.B. Geflüchtete, Personen mit Behinderung, Personen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern & Pflegebedürftigen).

Voraussetzungen: Wer kann mit einem STIBET- Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht im Rahmen von STIBET gefördert werden.
  • Besondere Herausforderungen im Studium
  • Gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.

Was sind besondere Herausforderungen im Studium?

  • Fluchthintergrund
  • Psychische und körperliche Beeinträchtigungen, auch chronische Erkrankungen
  • Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und Pflegebedürftigen

Fördersumme und -dauer

Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.

Vergabekriterien

  • Motivationsschreiben inkl. Beschreibung der besonderen Herausforderungen im Studium
  • Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
  • Gutachten


Zur Bewerbung

Die Jakob-Mann-Stiftung wurde 2003 von Irmgard Mann zu Ehren ihres Ehemannes gegründet. Jakob Mann lag es sehr am Herzen, sozial benachteiligten Menschen mit Hoch- und/oder Sonderbegabung zu Möglichkeiten zu verhelfen, ihre vorhandenen Ressourcen optimal zu entfalten und zu nutzen. 
Um von der Jakob-Mann-Stiftung gefördert zu werden, müssen die Stipendiat*innen während des Förderzeitraums in Oldenburg oder den angrenzenden Regionen gemeldet sein. Eine Förderung von Auslandsaufenthalten ist nicht möglich.

1. Jakob-Mann-Stipendium

für besonders begabte internationale Studierende und Promovierende

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann Stipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen) mit herausragenden Studien- bzw. Forschungsleistungen.
  • Wünschenswert: Bedeutung für die Region
  • Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
  • Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.

Fördersumme und -dauer

  • Es wird ein Stipendium für 12 Monate mit monatlichen Stipendienraten von bis zu 1.000€ vergeben.

Vergabekriterien

  • Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten

2. Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendien

zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss.

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen), die ihr Studium innerhalb des nächsten Jahres erfolgreich abschließen werden.
  • Sehr gute Studienleistungen bzw. positiver Promotionsverlauf
  • Wünschenswert: Bedeutung für die Region (beispielsweise durch Promotionsabsicht in Oldenburg, berufliche Perspektiven o.ä.)
  • Wünschenswert: Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
  • Antragstellende dürfen parallel kein BAföG beziehen.

Fördersumme und -dauer

  • Es werden in der Regel Stipendien in Höhe von bis zu 500,- EUR im Monat für 3 bis 4 Monate vergeben. Die Förderdauer und die Höhe des Stipendiums richten sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.

Vergabekriterien

  • Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
  • Abschluss innerhalb des nächsten Jahres (belegt durch Gutachten, Notenbescheinigung)
  • Motivationsschreiben
  • Gutachten

Aus Mitteln der Oscar-Romero-Stiftung vergibt das International Office jährlich ein Stipendium in Höhe von bis zu 1000,- EUR für internationale Studierende und Promovierende der Universität Oldenburg, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Oscar-Romero-Stipendium

Voraussetzungen: Wer kann mit einem Oscar-Romero-Stipendium gefördert werden?

  • An der Universität Oldenburg immatrikulierte internationale Studierende und Promovierende (Bildungsausländer*innen). Bildungsausländer*innen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht gefördert werden.
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bzw. zum Zwecke einer Promotion (i.d.R. §16 AufenthG)
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Sie sind ohne eigenes Verschulden in eine nicht vorhersehbare Notlage geraten.
  • Gesellschafts- bzw. hochschulpolitisches Engagement ist erwünscht

Fördersumme und -dauer

Das Stipendium umfasst die Summe von bis zu 1000,- EUR. Das Stipendium wird in maximal zwei Raten je bis zu 500,- EUR ausgezahlt.

Grundsätzlich dürfen Stipendiat*innen während des Erhalts des Stipendiums arbeiten. Die Grenzsumme für Stipendienraten und brutto Zuverdienste beträgt für Studierende 1.472 Euro und für Promovierende 1.838 Euro.

Vergabekriterien

  • Finanzielle Bedürftigkeit (Kontoauszüge oder Nachweise)
  • Persönliche Situation (Motivationsschreiben)
  • Empfehlungsschreiben
  • Akademische Leistungen (bei Studierenden anhand Studienleistungen/Noten, bei Promovierenden anhand Kurz-Gutachten)
  • Erwünscht: ehrenamtliches Engagement


Zur Bewerbung

Bewerbung und Antragsunterlagen

Schritt 1: Ihre Bewerbung

Bitte fassen Sie folgende Dokumente in einer einzigen pdf-Datei zusammen und senden Sie sie an [email protected]. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

  1. Motivationsschreiben (Begründung des Antrags, relevante Informationen je nach Stipendienart z. B. Thema der Abschlussarbeit, Engagement, Beschreibung der Hindernisse oder der Notlage, Informationen zu persönlicher Situation)
  2. Lebenslauf
  3. Aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote (für Studierende)
  4. Immatrikulationsbescheinigung
  5. Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels
  6. Falls vorhanden: Bescheinigung über Ehrenamt (Kurzbescheinigung über Dauer und Umfang)
  7. Bei zusätzlicher beruflicher Tätigkeit: Bescheinigungen über das monatliche Durchschnittseinkommen
  8. Benötigte Unterlagen je nach Stipendium:

Bei STIBET/Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium:

  • Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt (für Studierende; falls bereits vorhanden) bzw. Zulassung des Promotionsausschusses (Promovierende)
  • Ggf. Belege und Begründung der nicht selbst verschuldeten Notlage. Kontoauszüge der letzten drei Monate, bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweise
  • Für Jakob-Mann-Studienabschluss-Stipendium: Auflistung von Einnahmen/Ausgaben (Unterstützung von Eltern, Arbeitsentgelt etc.)

Bei STIBET-Stipendium für besonderes Engagement

  • Belege und Beschreibung des Engagements im internationalen Kontext an der Universität Oldenburg

Bei STIBET-Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit

  • Belege über die besonderen Herausforderungen (Grad der Behinderung, ärztliche Atteste, Geburtsurkunde o. ä.)

Bei Jakob-Mann-Stipendium 

  • Ausführliches Motivationsschreiben, Herausstellung Ihrer herausragenden Leistungen, Erläuterung, inwiefern die Region Oldenburg von Ihnen profitiert
  • Auflistung von Einnahmen/Ausgaben (Unterstützung von Eltern, Arbeitsentgelt etc.)

Bei Oscar-Romero-Stipendium

  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit: Kontoauszüge der letzten drei Monate, bei Verheirateten Angaben zum Familieneinkommen und ggf. Nachweise

 

Wenn Sie sich auf ein Stipendium der Jakob-Mann-Stiftung bewerben, wenden Sie sich im Anschreiben bitte direkt an diese. Wenn Sie sich um ein Stipendium des DAAD bewerben, richten Sie die Bewerbung bitte an das International Office. Ggf. reichen Sie bitte zwei Anschreiben ein. Alle Bewerbungen werden über [email protected] eingereicht.

 

Schritt 2: Gutachten per E-Mail von einer Lehrperson

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten benötigen wir ein Gutachten von der/dem Betreuenden Ihrer Abschlussarbeit bzw. Promotion oder einer/einem Lehrende*n aus Ihrem Studiengang. Das Gutachten muss direkt von der*dem Verfasser*in per E-Mail an [email protected] geschickt werden.

Folgende Fragen sollten im Gutachten beantwortet werden:

  1. Wie beurteilen Sie den bisherigen Studien- bzw. Promotionsverlauf?
  2. Bis wann wird die Person ihr Studium bzw. ihre Promotion voraussichtlich abschließen können, und welchen Erfolg erwarten Sie dabei?
  3. Welchen Eindruck haben Sie von der Persönlichkeit/Situation der antragstellenden Person?

Förderer

IO-Webmaster (Stand: 11.06.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p106152
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