Kontakt

Dr. Susanne Elpers
Referentin Akademische Karrierewege
Postdocs und Gleichstellung 

+49 (0)441 798-2939

ÖCO 2-213

 

Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit

Entscheidende Schritte in der wissenschaftlichen Karriere und Familiengründung fallen häufig in dieselbe Lebensphase. Oft ist es nicht leicht, den Ansprüchen aus beiden Lebensbereichen gleichermaßen gerecht zu werden und sich selbst dabei nicht zu überfordern. Auch eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann die Planung und Entwicklung der eigenen Karriere erschweren.

Die Universität Oldenburg will eine Work-Life-Balance unterstützen, die sowohl die Möglichkeiten der Wahrnehmung von Familienverantwortung als auch wissenschaftliche Exzellenz fördert, und bietet deshalb Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Tenure Track-Professor*innen sowie weiteren Postdoktorand*innen Maßnahmen zu ihrer Unterstützung in Zeiten besonderer familiärer Belastung an.

Zugleich will sie promovierende und promovierte Wissenschaftler*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung durch individuelle Coachings dabei unterstützen, schwierige Phasen der Karriereentwicklung zu meistern:

1. Individuelles Coaching

Über das Angebot

Die Universität Oldenburg bietet in einer ersten Linie Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen und Tenure-Track-Professor*innen sowie weiteren promovierten Wissenschaftler*innen im Vorfeld der Geburt oder Adoption eines Kindes sowie kurz vor und für mehrere Monate nach der Rückkehr in den Beruf, v.a. zu den Themen Zeit- und Konfliktmanagement oder Resilienz, individuelle Coachings mit qualifizierten Coaches an. Auch alleinerziehende Elternteile, die einer dieser Statusgruppen angehören und sich in einer schwierigen Situation befinden, sollen durch dieses Angebot unterstützt werden.

Eine zweite Linie richtet sich an promovierende und promovierte Wissenschaftler*innen, die aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Karriere in der Wissenschaft benötigen. 

Zielgruppen

Zielgruppe der ersten Linie sind Promovierte in befristeten Anstellungsverhältnissen, die sich noch wissenschaftlich weiterqualifizieren (Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)).

Zielgruppe der zweiten Linie sind promovierende und promovierte Wissenschaftler* mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich noch wissenschaftlich weiterqualifizieren (Promovierende, Postdocs, Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)).

Umfang
Je nach Bedarf bis zu 6 Termine à 60 Min.
Beantragung

Interessierte Wissenschaftler*innen melden ihr Interesse formlos (per Brief oder Email) und ggf. mit einer Bestätigung ihrer Vorgesetzten zu ihrem Beschäftigungsstatus bei der zuständigen Organisationseinheit (Graduiertenakademie oder Personal- und Organisationsentwicklung, s.u.) an. Die Organisationseinheit vermittelt den Kontakt mit einem Coach. Die Terminvereinbarungen übernehmen die Wissenschaftler*innen selbst.

Notwendige Informationen:

  • Begründung für die Beantragung eines individuellen Coachings
  • Aktueller Status (Promovierende*r, Juniorprofessor*in o.Ä.)

Vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Mittel werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Der Bescheid wird der antragstellenden Person von der Graduiertenakademie mitgeteilt.

Termine
Fortlaufend nach individuellem Bedarf
Evaluation
Nach dem Coaching werden die Coachees um ein kurzes Feedback zur Evaluation der Maßnahme gebeten.
Kontaktpersonen

Anprechpartnerin für Promovierende, Juniorprofessor*innen und Nachwuchsgruppenleiter*innen sowie weitere promovierte Wissenschaftler*innen:

Dr. Susanne Elpers
Referentin Akademische Karrierewege
Postdocs und Gleichstellung 

+49 (0)441 798-2939

ÖCO 2-213

Anprechpartnerin für Tenure-Track-Professor*innen:

Anja Kruse
Fach- und Führungskräfteentwicklung

+49 (0)441 798-4653

V01 3-315

 

2. Mittel für den temporären Einsatz von Hilfskräften

Über das Angebot
Die Universität Oldenburg bietet Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Tenure-Track-Professor*innen sowie weiteren promovierten Wissenschaftler*innen an, während Phasen besonderer familiärer Beanspruchung temporär eine Hilfskraft zur Entlastung am Arbeitsplatz zu finanzieren. NEU: Auch promovierte Wissenschaftler*innen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Karriere benötigen, sind antragsberechtigt.
Zielgruppe 
Zielgruppe ist ausschließlich der promovierte wissenschaftliche Nachwuchs in befristeten Anstellungsverhältnissen, der sich noch wissenschaftlich weiterqualifiziert (Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)).
Umfang 
Bis zu 3 Monaten (in besonderen Fällen 4 Monate)
Kosten
Für die Antragsteller*innen keine.
Beantragung

 Interessierte Wissenschaftler*innen stellen schriftlich (per Post oder per Email) einen formlosen Antrag über die Graduiertenakademie an die Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales. Darin muss der Bedarf begründet werden (es können nur Gründe im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung anerkannt werden), es muss dargelegt werden, für welche Aufgaben die Hilfskraft mit welchem Stundenumfang eingesetzt werden soll und für welchen Zeitraum der Bedarf voraussichtlich besteht. (max. 3 Monate). In besonderen Fällen (z.B. längere Krankheit eines Kindes oder eines Pflegebedürftigen) können auch 4 Monate bewilligt werden. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden.

Notwendige Informationen:

  • Begründung für die Notwendigkeit der Einstellung einer Hilfskraft
  • Darstellung der Tätigkeiten, für die die Hilfskraft eingesetzt werden soll
  • Stundenumfang des Hilfskrafteinsatzes pro Monat
  • Qualifikation der Hilfskraft (B.A. oder M.A. oder student. Hilfskraft)
  • Dauer des Bedarfs
  • Kostenkalkulation
  • Ggf. Nachweis für die Zugehörigkeit zur Zielgruppe (nur Beschäftigungsverhältnis; Nachweise über Behinderungen bzw. chronische Erkrankungen sind nicht erforderlich)

Vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Mittel werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Der Bescheid wird der antragstellenden Person von der Graduiertenakademie mitgeteilt.

Die antragstellende Person trägt die Personalverantwortung und garantiert die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.

Bitte beachten Sie:
Eine befristete Beschäftigung von studentischen Hilfskräften ist i.d.R. problemlos möglich. Die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften unterliegt befristungsrechtlichen Vorgaben. Wenden Sie sich deshalb bitte vor Vertragsanbahnung an das Dezernat 1, um individuelle Konditionen zu klären.
Termine
Fortlaufend nach individuellem Bedarf
Evaluation
Nach Beendigung der Maßnahme werden die Antragsteller*innen um ein kurzes Feedback zur Evaluation gebeten (max. 1 Seite).
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