Kontakt
Dr. Susanne Elpers
Referentin Akademische Karrierewege
Postdocs und Gleichstellung
Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit
Entscheidende Schritte in der wissenschaftlichen Karriere und Familiengründung fallen häufig in dieselbe Lebensphase. Oft ist es nicht leicht, den Ansprüchen aus beiden Lebensbereichen gleichermaßen gerecht zu werden und sich selbst dabei nicht zu überfordern. Auch eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann die Planung und Entwicklung der eigenen Karriere erschweren.
Die Universität Oldenburg will eine Work-Life-Balance unterstützen, die sowohl die Möglichkeiten der Wahrnehmung von Familienverantwortung als auch wissenschaftliche Exzellenz fördert, und bietet deshalb Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Tenure Track-Professor*innen sowie weiteren Postdoktorand*innen Maßnahmen zu ihrer Unterstützung in Zeiten besonderer familiärer Belastung an.
Zugleich will sie promovierende und promovierte Wissenschaftler*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung durch individuelle Coachings dabei unterstützen, schwierige Phasen der Karriereentwicklung zu meistern:
1. Individuelles Coaching
Über das Angebot |
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Die Universität Oldenburg bietet in einer ersten Linie Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen und Tenure-Track-Professor*innen sowie weiteren promovierten Wissenschaftler*innen im Vorfeld der Geburt oder Adoption eines Kindes sowie kurz vor und für mehrere Monate nach der Rückkehr in den Beruf, v.a. zu den Themen Zeit- und Konfliktmanagement oder Resilienz, individuelle Coachings mit qualifizierten Coaches an. Auch alleinerziehende Elternteile, die einer dieser Statusgruppen angehören und sich in einer schwierigen Situation befinden, sollen durch dieses Angebot unterstützt werden. Eine zweite Linie richtet sich an promovierende und promovierte Wissenschaftler*innen, die aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Karriere in der Wissenschaft benötigen. |
Zielgruppen |
Zielgruppe der ersten Linie sind Promovierte in befristeten Anstellungsverhältnissen, die sich noch wissenschaftlich weiterqualifizieren (Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)). Zielgruppe der zweiten Linie sind promovierende und promovierte Wissenschaftler* mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die sich noch wissenschaftlich weiterqualifizieren (Promovierende, Postdocs, Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)). |
Umfang |
Je nach Bedarf bis zu 6 Termine à 60 Min. |
Beantragung |
Interessierte Wissenschaftler*innen melden ihr Interesse formlos (per Brief oder Email) und ggf. mit einer Bestätigung ihrer Vorgesetzten zu ihrem Beschäftigungsstatus bei der zuständigen Organisationseinheit (Graduiertenakademie oder Personal- und Organisationsentwicklung, s.u.) an. Die Organisationseinheit vermittelt den Kontakt mit einem Coach. Die Terminvereinbarungen übernehmen die Wissenschaftler*innen selbst. Notwendige Informationen:
Vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Mittel werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Bescheid wird der antragstellenden Person von der Graduiertenakademie mitgeteilt. |
Termine |
Fortlaufend nach individuellem Bedarf |
Evaluation |
Nach dem Coaching werden die Coachees um ein kurzes Feedback zur Evaluation der Maßnahme gebeten. |
Kontaktpersonen |
Anprechpartnerin für Promovierende, Juniorprofessor*innen und Nachwuchsgruppenleiter*innen sowie weitere promovierte Wissenschaftler*innen: Dr. Susanne Elpers Anprechpartnerin für Tenure-Track-Professor*innen: Anja Kruse |
2. Mittel für den temporären Einsatz von Hilfskräften
Über das Angebot |
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Die Universität Oldenburg bietet Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Tenure-Track-Professor*innen sowie weiteren promovierten Wissenschaftler*innen an, während Phasen besonderer familiärer Beanspruchung temporär eine Hilfskraft zur Entlastung am Arbeitsplatz zu finanzieren. NEU: Auch promovierte Wissenschaftler*innen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Karriere benötigen, sind antragsberechtigt. |
Zielgruppe |
Zielgruppe ist ausschließlich der promovierte wissenschaftliche Nachwuchs in befristeten Anstellungsverhältnissen, der sich noch wissenschaftlich weiterqualifiziert (Junior- und Tenure Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen, Habilitand*innen, Inhaber*innen von Qualifizierungsstellen (FWN-Stellen)). |
Umfang |
Bis zu 3 Monaten (in besonderen Fällen 4 Monate) |
Kosten |
Für die Antragsteller*innen keine. |
Beantragung |
Interessierte Wissenschaftler*innen stellen schriftlich (per Post oder per Email) einen formlosen Antrag über die Graduiertenakademie an die Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales. Darin muss der Bedarf begründet werden (es können nur Gründe im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung anerkannt werden), es muss dargelegt werden, für welche Aufgaben die Hilfskraft mit welchem Stundenumfang eingesetzt werden soll und für welchen Zeitraum der Bedarf voraussichtlich besteht. (max. 3 Monate). In besonderen Fällen (z.B. längere Krankheit eines Kindes oder eines Pflegebedürftigen) können auch 4 Monate bewilligt werden. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden. Notwendige Informationen:
Vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Mittel werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Bescheid wird der antragstellenden Person von der Graduiertenakademie mitgeteilt. Die antragstellende Person trägt die Personalverantwortung und garantiert die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. |
Bitte beachten Sie: |
Eine befristete Beschäftigung von studentischen Hilfskräften ist i.d.R. problemlos möglich. Die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften unterliegt befristungsrechtlichen Vorgaben. Wenden Sie sich deshalb bitte vor Vertragsanbahnung an das Dezernat 1, um individuelle Konditionen zu klären. |
Termine |
Fortlaufend nach individuellem Bedarf |
Evaluation |
Nach Beendigung der Maßnahme werden die Antragsteller*innen um ein kurzes Feedback zur Evaluation gebeten (max. 1 Seite). |