Ansprechpartnerin:

Prodekanin für Forschung

Prof. Dr. Felicitas Macgilchrist

+49 441 798-2949

V03 00-S023

 

Forschungsförderung in der Fakultät I

Förderung der Vorbereitung von Einzel- und Verbundanträgen bei Drittmittelgebern

Ziele

Um die Anzahl der erfolgreich eingeworbener Drittmittel zu erhöhen und die Erfahrungen in der kompetitiven Forschungs- und Antragspraxis im Hinblick auf größere Verbundforschung (mit weiteren Fakultäten der UOL und/oder wissenschaftlichen Partner*innen in Deutschland und darüber hinaus) zu fördern, legen die Fakultät I und das Präsidium ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung von Drittmittelanträgen zunächst für eine Dauer von drei Jahren auf.

Jeweils hälftig werden in den Jahren 2025 bis 2027 Mittel im Umfang von 60.000 Euro p. a. zur Verfügung gestellt. Die Anschubfinanzierung soll zur Vorbereitung von 

a) Einzelanträgen sowie 
b) Verbundanträgen gewährleistet werden.

Parallel wird die Fakultät I in dem Zeitraum geeignete Formate initiieren, die dem Austausch von Ideen und der weiteren Vernetzung über die Institute hinaus dienen. Ebenfalls soll ein Mentoring (z. B. durch bereits DFG-erfahrene Kolleg*innen) dazu beitragen, die Erfolgs-wahrscheinlichkeit von Drittmittelanträgen durch Erfahrungsaustausch und individuelles Feedback zu erhöhen.
 

Fördersummen

a. Vorbereitung von Einzelanträgen bei Drittmittelgebern
Förderung im Umfang von max. 12.000 Euro pro Antrag über max. 12 Monate

b. Vorbereitung von Verbundanträgen bei Drittmittelgebern
Förderung im Umfang von max. 18.000 Euro pro Antrag über max. 12 Monate

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer*innen, die noch mindestens für die Dauer des Verausgabungszeitraums an der Fakultät I beschäftigt sind.

Voraussetzungen und Bedingungen

Die Bewilligung der Mittel erfolgt ausschließlich zur Förderung der Vorbereitung eines bei einem Drittmittelgeber mit externem Begutachtungsverfahren geplanten Projektantrags. Wird ein Antrag bei einer anderen als der im Folgenden genannten Einrichtungen angestrebt, ist vorher Rücksprache mit dem Dekanat zu halten: BMBF, DFG, ERC, Fritz-Thyssen-Stiftung, MWK, Volkswagenstiftung.

Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die unmittelbar der Vorbereitung des anvisierten Projektantrags dienen. Hierunter fallen:

- Dienstreisen (unter Berücksichtigung des Bundesreisekostengesetztes) für Datenerhebungen
   oder Kooperationstreffen (inkl. Kurzaufenthalten externer Gäste an der UOL bis zu fünf Tagen),
- Hilfskräfte (aktuelle Stundensätze sind in den jeweiligen Institutsgeschäftsstellen zu erfragen),
- Voruntersuchungen und Datenerhebungen (z.B. inkl. Proband*innengeldern, Archivrecherchen, 
  Werkverträgen für „Feldarbeiten“ nach vorheriger Rücksprache mit der Einkaufsabteilung
   des Dezernates 2 zur Frage der Umsetzbarkeit),
- Verbrauchsmaterial (max. 3000 Euro),
- Workshops,
- professionelle Beratung bei der Antragstellung.

Nicht förderfähige Posten sind:

- Publikationen,
- Groß- oder Kleingeräte,
- Ausgaben für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Mieten,
- Ausgaben für die allgemeine Institutseinrichtung (z.B. Büromöbel, Computer),
- Ausgaben für die Inanspruchnahme hochschuleigener Serviceeinrichtungen,
- Bewirtungskosten.

Die Vorbereitung der Antragstellung bei der Förderinstitution muss durch die Beratung seitens des Referats Forschung und Transfer flankiert werden.

Bei Bewilligung der Anschubfinanzierung schließt die/der Antragstellende mit dem Referat Forschung und Transfer eine Bewilligungsvereinbarung ab (Verpflichtung zur Antragstellung zu einem bestimmten Datum, Verpflichtung zur spezifizierten Verausgabung der Mittel). Das Dekanat ist über die Bewilligungsvereinbarung mit dem Referat Forschung und Transfer zu informieren.

Der/die Antragsteller*in muss die Mittel binnen Jahresfrist nach der Bewilligung der Anschubförderung verausgaben. Dies ist nachzuweisen, ansonsten werden die Mittel wieder eingezogen. Als Startdatum gilt in der Regel der 1. des Monats nach der Bewilligung. In begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Dekanat kann das Startdatum bis zu drei Monate nach dem Zeitpunkt der Bewilligung liegen.

Direkt nach Einreichung des Antrags bei einer drittmittelfördernden Institution sind das Präsidium (VP-F) und das Dekanat schriftlich darüber zu informieren. Sollte es nach Ablauf eines Jahres nach Bewilligung der Anschubfinanzierung durch die Fakultät noch nicht zur Antragstellung gekommen sein, ist das Dekanat ebenfalls zu informieren.

Fristen für die Antragstellung

2025: 30.09.; 30.11.; 2026: 28.02.; 30.06.; 31.10.; 2027: 28.02.; 30.06.; 31.10.; 2028: 29.02.

Bei Interesse an einer Antragstellung wird darum gebeten, dem Dekanat Planungen möglichst frühzeitig (idealerweise jeweils zu Beginn des Jahres) zu signalisieren.

Antragsform

Anträge können formlos gestellt werden. Einzureichen ist eine Skizze des für die Antragstellung vorgesehen Projekts im Umfang von max. 10.000 Zeichen (zzgl. Literaturverzeichnis).

Diese muss neben einer kurzen Projektbeschreibung folgende Angaben enthalten:

- die avisierte Förderinstitution inkl. des dort angestrebten Förderumfangs;
- Informationen zu Vorarbeiten, die bereits vorliegen, und solche, die bis zum Datum der Antragstellung
   noch erfolgen werden;
- einen Kostenplan und ein Zeitplan für die Anschubförderung sowie eine detaillierte Erläuterung, weshalb die 
   beantragten Maßnahmen für eine erfolgreiche Antragstellung notwendig sind.

Darüber hinaus sind als Anhang einzureichen:

- ein aktueller wissenschaftlicher Lebenslauf der/des jeweiligen Antragstellenden;
- ein aktuelles Publikationsverzeichnis der/des jeweiligen Antragstellenden.

Verfahren

Die Entscheidung über die Anträge erfolgt zeitnah nach Ende der jeweiligen Antragsfrist durch eine Kommission unter Beteiligung des Präsidiums sowie der FK I und FK III (in denen jeweils ähnliche Förderinitiativen existieren). Die Kommission wird durch den VP-Forschung eingesetzt und geleitet.

Nicht bewilligte Anträge können ggf. nach Überarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingereicht werden. Dem Fakultätsrat wird jährlich in der letzten Sitzung des Jahres eine 
Übersicht über die Verwendung der Mittel vorgelegt.
 

Kriterien

  • Für die Begutachtung für Anträge für Anschubfinanzierung sind folgende Kriterien von Relevanz:

    1. Originalität und wissenschaftliche Qualität des anvisierten Drittmittelprojekts
    2. Schlüssigkeit des Projektdesigns und der Implementation des anvisierten Drittmittelprojekts
    3. Einschlägige Expertisen und geeignete Qualifikation der beantragenden Person(en)
    4. Potentieller Impact des anvisierten Drittmittelprojekts
    5. Erreichbarkeit der Ziele des Anschubprojekts im vorgesehenen Zeitraum
     

Limitierungen

Das Programm gilt für zunächst drei Jahre, startend mit dem 30. Juni 2025. In jedem Programmjahr (Februar bis Januar) werden maximal 60.000 Euro ausgeschüttet. Anträge, die nach Ausschöpfung des jährlichen Finanzvolumens eingehen, werden ins nächste Jahr übertragen. Bei entsprechender Haushalts- und Antragslage kann das Dekanat eine Erhöhung der Summe des eigenen Finanzierungsanteils des laufenden Jahres beschließen. Der Finanzierungsanteil des Präsidiums wird nicht entsprechend erhöht, ist auf 30.000 Euro pro Jahr gedeckelt und kann, falls er nicht ausgeschöpft wird, nicht übertragen werden.

Einreichung von Bewerbungen

Anträge sind an das Dekanat der Fakultät I zu richten. 
(, cc: )

(Stand: 07.07.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uole.de/p113519
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