Assistenzhunde auf dem Campus
Beratung und Information
Assistenzhunde auf dem Campus
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen im Alltag unterstützen.
Sie helfen ihren Halter*innen dabei, möglichst selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben und bei uns an der UOL an einem Studium und/oder Arbeit teilzuhaben. Damit die Hunde ihrer Arbeit gut nachkommen können, benötigen sie ein störungsarmes Umfeld. Sie sollten nicht ungefragt angefasst und nicht mit anderen, vor allem freilaufenden Hunden, in Kontakt kommen müssen.
Auf unserem Campus können allen an beiden Standorten (Campus Haarentor / Campus Wechloy) gleich mehreren Assistenzhunde begegnen. Sie begleiten ihre Halter*innen in der Regel überallhin und sind daher auf dem Campus präsent:
Gut zu wissen
Damit die Hunde ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können, ist es wichtig, dass sie nicht abgelenkt werden. Das bedeutet im Einzelnen für die Hunde:
- Sie dürfen nicht schnüffeln
- Sie dürfen keinen Kontakt zu anderen Menschen und/oder Hunden aufnehmen
- Sie müssen immer an der Seite ihres*r Halter*in bleiben
Assistenzhunde werden daher in ihrer Aufgabe zusätzlich unterstützt, wenn auch von anderen Personen und/oder Hunden kein Kontakt aufgenommen wird. Das bedeutet im Einzelnen:
- Kein Streicheln
- Kein Blickkontakt oder Anstarren
- Keine verbale Ansprache
- Kein Füttern oder Locken
- Kein ungefragtes Fotografieren
Zutrittsrechte von Assistenzhunden
Anerkannte Assistenzhunde dürfen grundsätzlich überall dort mitgeführt werden, wo auch andere Menschen Zutritt haben.
Assistenzhunde stellen kein medizinisch-hygienisches Risiko dar. Deshalb gelten für sie Ausnahmeregelungen, z. B. auch in sensibleren Bereichen wie Mensen oder Laboren. Sie dürfen in alle Gebäude und Räume, die öffentlich zugänglich sind (z. B. Hörsäle, Bibliotheken, Mensen, Büros).
Dies ist gesetzlich geregelt und gilt, solange dadurch niemand unzumutbar belastet wird sowie der Hund gesund und gepflegt ist.
Umgang mit Assistenzhunden
Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang mit Assistenzhunden und ihren Halter*innen ist entscheidend. Denn nur dann können diese sicher und störungsfrei am Campusleben teilnehmen.
Hinweis:
Auch wenn ein Assistenzhund ruhig oder verspielt wirkt, arbeitet er. Ablenkungen können seine Konzentration stören und riskante Situationen hervorrufen.
Woran lässt sich ein Assistenzhund erkennen?
Assistenzhunde sind für jede*n erkennbar, allerdings ist zwischen anerkannten Assistenzhunden und Assistenzhunden in Ausbildung zu unterscheiden:
Anerkannte Assistenzhunde
Anerkannte Assistenzhunde sind nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) geprüft und zertifiziert.
Sie sind berechtigt, öffentlich zugängliche Bereiche der Universität zu betreten. Für anerkannte Assistenzhunde ist eine Anmeldung an der Universität nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen, um das Campusleben möglichst barrierearm und konfliktfrei zu gestalten.
Studierende und Beschäftigte mit Assistenzhunden, die ihre Rechte nach § 12e Absatz 1 BGG wahrnehmen, müssen ihren Hund kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt durch:
- Ein offizielles Abzeichen gemäß § 26 AHundV, welches in der Regel auf der Kenndecke oder am Geschirr sichtbar befestigt ist oder
- Einen offiziellen Assistenzhund-Ausweis, der auf Nachfrage vorgezeigt werden kann.
Assistenzhunde in Ausbildung
Assistenzhunde in Ausbildung gelten rechtlich noch nicht als Assistenzhunde. Sie haben daher keinen automatischen Zutritt zu Gebäuden der Universität.
Um Studierende mit Assistenzhunden in Ausbildung trotzdem bestmöglich zu unterstützen, gestattet die Universität die Mitnahme unter der Voraussetzung, dass:
- Der Hund sichtbar und eindeutig gekennzeichnet ist (z. B. durch Kenndecke, Halstuch o. ä.) und
- Der Hund vorab offiziell bei der Universität angemeldet wird. Hierfür melden Sie sich bitte direkt bei Mathias Pätzold, Dezernat 4 (Gebäudemanagement).
Leinenpflicht und Mitnahme von Hunden ohne Assistenzfunktion
Der Campus ist ein gemeinsamer Raum für alle. Dazu gehört, dass sich alle an geltende Regeln halten.
Regeln für Hunde ohne Assistenzfunktion sind:
- Ein Hund ist mit Leine auf dem Universitätsgelände zu führen
- Ein Hund darf nicht mit in ein Gebäude genommen werden (vgl. Hausordnung §3 (5)).
Diese Vorgaben gelten für alle Personen (Mitglieder, Angehörige, Gäste, Externe) auf dem Campus.
Falls auffällt, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, ist es hilfreich die Person(en) freundlich darauf hinzuweisen. Des Weiteren kann dies gerne auch diesem Kontakt gemeldet werden:
Warum ist das wichtig?
Freilaufende Hunde auf dem Gelände und unbefugte Hunde in Gebäuden, können Assistenzhunde von ihrer Arbeit ablenken oder im schlimmsten Fall in Auseinandersetzungen verwickeln.
Doch nicht nur Assistenzhunde können durch unangeleinte oder unerlaubt mitgeführte Hunde gestört oder verunsichert werden. Auch Menschen mit Phobien, Allergien, körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Rollstuhlnutzer*innen) können betroffen sein. 
 
 
                     
                    